Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 17.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, vertreten durch
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Abteilung Landschaft und Gewässer, Entfelderstrasse 22,
5001
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
062 835 34 50,
E-Mail:
silvio.moser@ag.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Kanton
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Hochwasserschutz und Revitalisierung Bünz Walten-schwil
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Der Auftrag umfasst die Planerleistungen für die Überarbeitung des Bauprojekts und Ausarbeitung des Auflageprojekts, die Ausschreibung und die Realisierung (SIA Phasen 32-53) für den Hochwasserschutz und die Revitalisierung der Bünz in Waltenschwil. Im Siedlungsgebiet wird der Hochwasserschutz für ein 100-jährliches Ereignis sichergestellt und der Bachraum aufgewertet. Ausserhalb Siedlungsgebiet wird die Bünz aufgeweitet und revitalisiert
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 625-200008
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
15.12.2023
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
4.6 Sonstige Angaben
Anstatt
:
...
Muss es heissen
:
Zur laufenden Submission "Waltenschwil, Hochwasserschutz und Revitalisierung Bünz" sind fehlende Grundlagendaten auf dem Decision Advisor hochgeladen worden. Es handelt sich um Pläne zum Bauprojekt Hochwasserschutz und Revitalisierung Bünz.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
|