Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bedag Informatik AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Bedag Informatik AG,
zu Hdn. von
Beschaffung Bedag, Engehaldenstrasse 12,
3012
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 633 21 21,
E-Mail:
beschaffung@bedag.ch,
URL
www.bedag.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- SDN / Netzwerk-Lifecycle
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Beschaffung hat folgende Inhalte (Beschaffungsgegenstände):
- Lösungskomponenten zum Ersatz der Nexus- und Catalystkomponenten - Lösungskomponenten für die Einführung einer Software-defined Networking SDN-Plattform - Support- und Wartungsleistungen über die nächsten 5 Jahre
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 32424000 - Netzwerkinfrastruktur |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SPIE ICS AG, Freiburgstrasse 251,
3018
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 301 19 74,
E-Mail:
info.ch@spie.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'526'782.50 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die für den Zuschlag massgebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebots (Art. 51 Abs. 3 Bst. c IVöB 2019) sind folgende:
Das berücksichtigte Angebot erhielt 7'844.44 von maximal total 10'000 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren verbliebenen Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen. Das berücksichtigte Angebot ist preislich das zweitgünstigste und erfüllt die technischen Anforderungen in hohem Ausmass.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 20.10.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1370335
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.01.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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