Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich
Verkehrsbetriebe Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Verkehrsbetriebe Zürich Beschaffung und Einkauf,
zu Hdn. von
Hans-Ueli Elsener, Luggwegstrasse 65,
8048
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 411 43 20,
E-Mail:
hans-ueli.elsener@vbz.ch,
URL
www.vbz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung mobiler Hocharbeitsbühne ZW
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Beschaffungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung von mobilen Hocharbeitsbühnengemäss den Ausschreibungsunterlagen für die Instandhaltung der Cobratrams der Verkehrsbetriebe Zürich.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45223100 - Zusammenbau von Metallkonstruktionen, | | 45237000 - Bau von Bühnen, | | 45223110 - Installation von Metallkonstruktionen, | | 45262670 - Metallbauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Feresta AG, Haslenstrasse 22,
8862
Schübelbach,
Schweiz,
Telefon:
055 440 18 00,
E-Mail:
info@feresta.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 812'696.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das eingereichte Angebot erfüllt alle technischen Anforderungen und erweist sich als wirtschaftlich.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 29.09.2023
Meldungsnummer
1367239
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.01.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,
Militärstrasse 36, Postfach, CH-8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen
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