Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 19.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG,
zu Hdn. von
Jürg Wolfsteiner, Jürg,
8058
Zürich Flughafen,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0) 43 816 38 66,
E-Mail:
juerg.wolfsteiner@zurich-airport.com
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Fenster- und Fassadenreinigung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Leistung umfasst die professionelle und fachgerechte Reinigung der Fenster und Fassaden der Gebäude der Flughafen Zürich AG für den Zeitraum von 2024 bis 2026. Normalerweise umfasst der Auftrag insgesamt 4 Reinigungen im Frühling und 4 im Herbst (bei Oberlichtern nur 4 im Herbst). Der Arbeitsbeginn für die Erstausführung im Frühling 2024 ist auf März 2024 festgelegt.
Die Flughafen Zürich AG teilt den Auftrag in folgende Lose ein:
Los 1: Aufträge 1 bis und mit 10 Los 2: Auftrag 11 Los 3: Auftrag 12
Alle drei Lose können an einen Anbieter vergeben werden, oder aber auf zwei oder drei Anbieter aufgeteilt werden. -
Los-Nr:
3
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[14] Gebäudereinigung und Hausverwaltung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90911300 - Fensterreinigung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Pronto Liegenschaften AG, St. Josefenstrasse 30,
9000
St. Gallen,
Schweiz,
Telefon:
071 272 32 42,
E-Mail:
h.herzog@pronto-ag.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 406'458.40 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 07.06.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1342119
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 08.11.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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