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26.01.2024|Projekt-ID 273038|Meldungsnummer 1391587|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 26.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur,  zu Hdn. von Offerte: MP-160010, N01-42 PZO, PV Tra., KuBa, Entw., Grüzefeldstrasse 41,  8404  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 480 47 11,  Fax:  +41 58 480 47 90,  E-Mail:  beschaffung.winterthur@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur,  zu Hdn. von Offerte: MP-160010, N01-42 PZO, PV Tra., KuBa, Entw. - nicht öffnen - Offertunterlagen, Grüzefeldstrasse 41,  8404  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 480 47 11,  Fax:  +41 58 480 47 90,  E-Mail:  beschaffung.winterthur@astra.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

12.02.2024
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 22.02.2024 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 12.02.2024 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 26.03.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Für vorbefasste Unternehmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren – gilt die Einreichungsfrist nach Ziffer 4.5

Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr (Freitag bis 16:00 Uhr)) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

04.04.2024, Bemerkungen:  Der Termin ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

MP-160010, N01/42, 46 PZO PV Trassee/Kunstbauten/Entwässerung für das Projekt N01/42, 46 Verzw. ZH-Nord – Verzw. ZH-Ost – Verzw. Brüttisellen

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

MP-160010

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das Projekt N01/42, 46 Verzw. ZH Nord – Verzw. ZH-Ost – Verzw. Brüttisellen (PZO) sieht die Verminderung der vorhandenen Leistungsengpässe im Bereich der Verzweigung Brüttisellen bis Zürich Ost und die Verbesserung des Verkehrsflusses vor. Dazu sind die Einrichtung einer permanenten Pannenstreifenumnutzung (PUN) und diverse bauliche Massnahmen an Trassee und Kunstbauten vorgesehen. Weitere Projektbestandteile bilden die Lärmsanierung (Neubau 5 LSW, Ersatzneubau 1 LSW), die Strassenabwasserbehandlung (Neubau 2 SABA) sowie die Revitalisierung von zwei Bachabschnitten (Dorf- und Furtbach).
---------------------------------------------------
Weiter Informationen siehe Ziffer 4.6

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Projektperimeter N01/42, 46 Verzw. ZH-Nord - Verzw. ZH-Ost - Verzw. Brüttisellen (Schweiz, Kanton Zürich, Gemeinden Stadt Zürich, Wallisellen, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen und Dübendorf).
Weitere Orte der Leistungserbringung sind: Raum Zürich und Winterthur (Sitzungen) sowie Standorte des Auftragnehmers

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 03.03.2025, Ende: 31.12.2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, des Projektfortschrittes, allfälligen Projektänderungen, der Zustimmung in Linie und nicht zuletzt von der Qualität der bereits erbrachten Leistungen.

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Option 1 : Ergänzung / Übernahme von Teilen der Ausführungsplanung (Unterlagen für die Ausführung)
Option 2: Mehr- und/oder Zusatzaufwand im Rahmen der Realisierung (RPH/FAT/IBN) aufgrund unerwarteter Projektverzögerungen, zu vermeidende Qualitäts-/Anlagemängel, Zusatzbestellungen oder Schnittstellen (Bau/Drittprojekte)
Option 3: Mehr- und/oder Zusatzaufwand infolge Anpassung Bauprogramm und/oder Bauzeit aus finanztechnischen Gründen

2.10 Zuschlagskriterien

Preis (Gesamtpreis)
Erläuterungen:  Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: Qualität des Anbieters, Gewichtung 40%, unterteilt in:
ZK1.1: Chefbauleiter/in, Gewichtung 25%
ZK1.2: Teilbauleiter/in Kunstbauten., Gewichtung 10%
ZK1.3: Projektleiter/in, Gewichtung 5%

ZK2: Qualität des Angebotes, Gewichtung 30%, unterteilt in:
ZK2.1: Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag, Gewichtung 25%
ZK2.2: Plausibilität des Angebotes, Gewichtung 5%

ZK3: Preis, Gewichtung 30%

Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen. Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 03.03.2025 und Ende 31.12.2030

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

- Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorgaben insbesondere Bestätigung der Einhaltung der in der Schweiz geltenden Bestimmungen zum Arbeitsschutz und zur Lohngleichheit von Mann und Frau
- Einhaltung der geforderten Angebotsstruktur gemäss Dokument „Angebotsunterlagen für Planerleistungen“
- Uneingeschränkte Akzeptanz der Bestimmungen in der vorgesehenen Vertragsurkunde sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine.

3.3 Zahlungsbedingungen

45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Nachweis technische Leistungsfähigkeit (Firmenerfahrung / -referenz)

EK2: Nachweis wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit

EK3: Qualifikation der Schlüsselperson Chefbauleiter/in

EK4: Nachweis Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen

EK5: Nachweis bezüglich Subunternehmer

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: Für den Anbieter: 2 Referenzprojekte über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

Zu EK2: Für den Anbieter: Jahresumsatz > doppelter Jahresumsatz des Auftrages

Zu EK3: Für die Schlüsselperson Chefbauleiter/in: 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich.

Zu EK4: Für die Schlüsselperson «Chefbauleiter/in» und die weitere Fachperson «Chefbauleiter/in Stv.»: Nachweis, dass die Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten und firmeninternen Aufgaben.

Zu EK5: Nachweis, dass maximal 50% der Leistungen durch Subunternehmer erbracht werden.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine.

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

4.3 Begehungen

Keine.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Die IG PUNteam, bestehend aus den Gesellschaften B+S AG Zürich, Schällibaum AG, dsp Ingenieure + Planer AG, Ingenieurbureau Heierli AG und AFRY Schweiz AG, ist in den Phasen AP/PGV, DP, Submission und Unterlagen für die Ausführung als Projektverfasser Trassee/Kunstbauten/Entwässerung beauftragt und gilt damit als vorbefasst.

Die Amberg Engineering AG, die Basler & Hofmann AG, die Emch + Berger AG Bern, die EBP Schweiz AG, die ACS-Partner AG, die Bänziger Partner AG und die IUB Engineering AG haben Grundlagen für die AP- bzw. DP-Projektierung erarbeitet oder waren an der Projektierung AP / DP selbst beteiligt und gelten somit ebenfalls als vorbefasst (dies gilt auch für allfällige Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften sowie anderweitige Beteiligte). Die wesentlichen, durch diese Gesellschaften erarbeiteten Projektunterlagen sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.

Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefassten Gesellschaften oder Bietergemeinschaft, an der diese Gesellschaften beteiligt sind, endet am 15.03.2024. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die obig genannten Gesellschaften im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 14 BöB)

4.6 Sonstige Angaben

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;

2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;

3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

4. Ausschluss: Die F. Preisig AG, Bauingenieure und Planer als Bauherrenunterstützerin und Verfasserin der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen ist vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Lombardi SA Ingegneri Consulenti als externe Oberbauleitung ist vom Verfahren ausgeschlossen.

5. Der Anbieter bestätigt, dass die Verfügbarkeit der offerierten Schlüsselpersonen gemäss Angebot und vorgesehener Vertragsurkunde verbindlich und ohne Vorbehalt dem Auftraggeber zugesichert werden. Die Schlüsselpersonen gelten hinsichtlich ihrer Qualifikation und Erfahrung (Referenzen) als integrierender Bestandteil der Angebotsbewertung.

6. Aufgrund der in zeitlicher Hinsicht noch nicht sichergestellten Finanzierung ist eine Verschiebung der Bauarbeiten möglich.
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--> Ziff. 2.6 (Fortsetzung)
Das vorliegende Mandat PV T/K/Entw. (Bau-IBN) umfasst im Wesentlichen sämtliche für die ASTRA-Projektphasen «Ausführung» und «Inbetriebnahme/Abschluss» zu erbringenden Ingenieurleistungen in den Fachbereichen Trassee, Kunstbauten und Entwässerung.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.