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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1392115
24.01.2024|Projekt-ID 267840|Meldungsnummer 1392115|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse
Kompetenzbereich Einkauf und Kooperationen
CC WTO,  zu Hdn. von Projekt "QRM Programm Air2030", Guisanplatz 1,  CH 3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 463 23 23,  E-Mail:  wto@armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

QRM Programm Air2030
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die armasuisse beschafft im Auftrag für den Armeestab externe Qualitäts- und Risikomanagement Leistungen für das Programm Air 2030.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  75000000 - Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung,
79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: KPMG AG, Badenerstrasse 172,  8036  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 249 54 30,  E-Mail:  mbopp@kpmg.com
Preis (Gesamtpreis):  Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 09.11.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1372885

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.01.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.