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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1392421
25.01.2024|Projekt-ID 273342|Meldungsnummer 1392421|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 25.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Seenergy Luzern AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Seenergy Luzern AG,  zu Hdn. von Marc Morand, Industriestrasse 6,  6002  Luzern,  Schweiz,  Telefon:  0413694440,  E-Mail:  marc.morand@ewl-luzern.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

See-Energie Luzern Horw, Planer Allmendstrasse
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  See-Energie Luzern Horw, Planung See-Energie Allmendstrasse

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71310000 - Technische Beratung und Konstruktionsberatung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Amstein + Walthert Luzern AG, Allmendstrasse 18,  6048  Horw,  Schweiz,  Telefon:  041 202 0200,  E-Mail:  infolu@amstein-walthert.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 498'000.00 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Anlagen der Energiezentrale und der Übergabestationen des bestehenden Wärmeverbundes «Fernheizwerk Zentrum Horw» haben ihre Nutzungsdauer erreicht und müssen dringend erneuert werden.
Die Gemeinde Horw veräussert die bestehende Wärmeversorgung mit Wärmenetz und Wärmelieferverträgen an die Seenergy Luzern AG per Sommer 2024. Die Seenergy Luzern AG übernimmt die Rolle des Wärmeversorgers mit den damit verbundenen Pflichten, sowie der notwendigen Anpassungen an der Wärmeversorgung.
Der bestehende Wärmeverbund soll in Zukunft mit See-Energie versorgt werden. Zu diesem Zweck wird das bestehende Fernheizwerk zu einer Quartierzentrale See-Energie (Bezeichnung Quartierzentrale Allmendstrasse 16a) umgebaut. Die Wärmebereitstellung, mit einer Gesamtleistung von 1.6 MW, erfolgt mit einer Ammoniak-Wärmepumpe und einem Gasheizkessel als Spitzenlast und Redundanz.
Die bestehenden Übergabestationen werden übernommen, und zu einem grossen Teil ersetzt oder dem See-Energie-Standard entsprechend umgebaut.
Die Planung der Wärmeerzeugung und der Wärmeübergabe setzt ein hohes Mass an technischem Wissen und Verständnis bezüglich dem bestehenden See-Energiekonzept voraus. Zudem muss die Planung zwingend in Abstimmung mit dem laufenden Gesamtprojekt See-Energie Horw Kriens, und dem knappen Zeitplan erfolgen.
Die Firma Amstein + Walthert Luzern AG hat im Auftrag der Gemeinde Horw bereits die Sanierungs- und Konzeptstudie des bestehenden Wärmeverbundes «Fernheizwerk Zentrum Horw» erstellt und dabei die bestehenden Anlagen analysiert und bewertet. Ebenfalls hat die Firma Amstein + Walthert Luzern AG die Projektanalyse der Seenergy Luzern AG kompetent begleitet.
Aufgrund der Kenntnisse der technischen Anlagen, den vorhandenen fachlichen/personellen Ressourcen, der zeitlichen Dringlichkeit und der zu erwartenden Zusatzkosten bei einem Wechsel des Anbieters ist der Auftrag für die HLKS-Planung und die Gesamtprojektleitung der Firma Amstein + Walthert Luzern AG zu übertragen. Die Seenergy Luzern AG hat daher beschlossen, die Beschaffung der Dienstleistung gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB (SRL Nr. 733b) im Wert von CHF 498'000 freihändig zu vergeben. Die Beschaffung befindet sich nicht im Staatsvertragsbereich.
Die übrigen notwendigen Leistungen (z.B. Lieferung der NH3-Wärmepumpen, HLKS-Installationen usw.) werden entsprechend den Schwellenwerten gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht vergeben.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.01.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Zustellung
beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Postfach 3569, 6002
Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat
einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im
Doppel einzureichen. Die angefochtene Verfügung und allfällige
Beweismittel sind beizulegen.