Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Amt für Industrielle Betriebe
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,
4410
Liestal,
Schweiz,
Telefon:
061 552 51 11,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Niederdorf - Mischwasserbecken Hirschlang, Ingenieur
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Bauprojekt (32) inkl. Überprüfung VP
Bewilligungsverfahren (33) Ausschreibung (41) Ausführungsprojekt (51) Ausführung (52) Inbetriebnahme, Abschluss (53) CE-Konformität gemäss 2006/42/EG für das MWB
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: gsi Bau- und Wirtschaftsingenieure AG, Wallstrasse 8,
4051
Basel,
Schweiz,
Telefon:
0041 61 279 95 79,
E-Mail:
gsi@gsi-ag.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 558'940.25 mit MWSt.8.1%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.10.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer
1369777
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.02.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.4 Sonstige Angaben- Das Vergabeverfahren wurde vor Inkrafttreten der IVöB 2019 gestartet und wird demnach nach altem Recht (IVöB 2000 / Stand 1. Januar 2003 / BeG BL vom 03.06.1999 / Stand 01.12.2015) zu Ende geführt.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- "Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation auf simap.ch angerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig".
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