Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kanton Bern, Oberingenieurkreis
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kanton Bern, Oberingenieurkreis,
zu Hdn. von
Paride Pizzoferrato, Schorenstrasse 39,
3645
Gwatt (Thun),
Schweiz,
Telefon:
031 636 44 00,
E-Mail:
info.tbaoik1@be.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Instandsetzung Lehnenbrücke Schorren
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Instandsetzung der bestehenden Lehnenbücke. Erstellung einer Fahrbahnplatte und einer Stützmauer. Anpassen der Strassenentwässerung. Ersetzen des FZR-Systems. Verstärken der bestehende talseitige Stützmauer zur Bahnlinie mittels Spritbeton und Nägel.
Hauptkubaturen: Beton 270 m3 Bewehrung 54 t Spritzbeton 300 m2 Anker schlaff 400 m1 Mikropfähle 360 m1 PBD-Abdichtungen 860 m2 Gussasphalt 130 t Walzasphalt 130 t Inliner Entwässerungsrohr 350 m1
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ghelma AG Baubetriebe, Sendlistrasse 2,
3800
Interlaken,
Schweiz,
Telefon:
033 822 95 60,
E-Mail:
baubetriebe@ghelma.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'604'984.45 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Art. 41 IVöB 2019 erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Das berücksichtigte Angebot erhielt 4.37 von maximal 5.00 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren bewerteten Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.10.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1367921
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.01.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen den Zuschlagentscheid kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
|