Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I,
zu Hdn. von
Paride Pizzoferrato, Schorenstrasse 39,
3645
Gwatt (Thun),
Schweiz,
Telefon:
031 636 44 00,
E-Mail:
info.tbaoik1@be.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Instandsetzung Tunnel Susten, 2. Priorität
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Einbau einer Abdichtung und einer Innenbetonschale in beiden Wysstannitunnel, Felsreinigung und Netzabdeckungen in den Portalbereichen, Belagsarbeiten.
Hauptkubaturen: Beton 725 m3 / Spritzbeton 430 m2 / Aufbruch Belag 2100 m2 / Tunnelabdichtung 2300 m2 / Felsaushub 300 m3 / Belag 210 t / Schutznetze 550 m2
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Gasser Felstechnik AG, Gewerbestrasse 8,
3862
Innertkirchen,
Schweiz,
Telefon:
+41 41 679 77 77,
E-Mail:
gasser@felstechnik.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'822'262.55 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Art. 41 IVöB 2019 erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Das berücksichtigte Angebot erhielt 4.50 von maximal 5.00 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren bewerteten Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 30.10.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1371935
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.01.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen den Zuschlagentscheid kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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