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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1392797
26.01.2024|Projekt-ID 273408|Meldungsnummer 1392797|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 26.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG
Airfield Maintenance,  zu Hdn. von Jacques Meier, Postfach,  8058  Zürich-Flughafen,  Schweiz,  Telefon:  +41 43 816 26 22,  E-Mail:  jacques.meier@zurich-airport.com

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

19.02.2024
Bemerkungen: Es findet keine Begehung statt. Fragen sind gemäss Submissionsunterlagen einzureichen.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 08.03.2024 Uhrzeit: 11:00

1.5 Datum der Offertöffnung:

08.03.2024, Uhrzeit:  13:00, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffentlich

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Ablösung Befeuerungstechnologie (ABT) Vorfeld Nord / Elektroinstallationsarbeiten in den Trafostationen

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

P19PR003

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31720000 - Elektromechanische Ausrüstung,
45311000 - Installation von Elektroanlagen,
45311200 - Elektroinstallationsarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Mit dieser Ausschreibung werden die Vor-Leistungen ausgeschrieben, welche zwingend notwendig sind für den Technologiewechsel der Befeuerungsanlagen. Die bestehenden Trafostationen, Apparateräume werden vorbereitet und aus technischer Sicht aufgewertet, bzw. an die neusten Normen angepasst. Die Leistungen beinhalten bspw. Elektroinstallationen, Ergänzungen bei Niederspannungsverteilungen, das Erstellen von Provisorien, Aufbau von Doppelboden und Kommunikationseinrichtungen (ICT).

2.7 Ort der Ausführung

Flughafen Zürich / Luftseite

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.05.2024, Ende: 31.12.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.5 Bietergemeinschaft

zugelassen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.