Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 27.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schulstiftung Glarisegg
Beschaffungsstelle/Organisator: Schulstiftung Glarisegg, Glarisegg 2a,
8266
Steckborn,
Schweiz,
Telefon:
052 762 05 25,
E-Mail:
info@glarisegg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Erneuerung Schulstiftung Glarisegg, BKP 221.0 Fenster aus Holz
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Holzfenster und Holztüren für alle Häuser.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 2210 - Fenster aus Holz,
| | 2215 - Aussentüren, Tore aus Holz |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 371 - Fenster und Fenstertüren |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: BLUMER TECHNO FENSTER AG, Schönengrundstrasse 1,
9104
Waldstatt,
Schweiz,
Telefon:
071 353 09 62,
E-Mail:
sepp.signer@blumer.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 546'353.80 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Offerte weist, unter Berücksichtigung der in der Ausschreibung festgelegten Vergabekriterien, das
vorteilhafteste Angebot, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und die beste Erfüllung der Zuschlagskriterien aus.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.10.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1373017
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 24.01.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau,
Frauenfelderstrasse16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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