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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1392833
27.01.2024|Projekt-ID 267865|Meldungsnummer 1392833|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schulstiftung Glarisegg
Beschaffungsstelle/Organisator: Schulstiftung Glarisegg, Glarisegg 2a,  8266  Steckborn,  Schweiz,  Telefon:  052 762 05 25,  E-Mail:  info@glarisegg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Erneuerung Schulstiftung Glarisegg, BKP 221.0 Fenster aus Holz
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Holzfenster und Holztüren für alle Häuser.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2210 - Fenster aus Holz,
2215 - Aussentüren, Tore aus Holz
Normpositionen-Katalog (NPK): 371 - Fenster und Fenstertüren

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: BLUMER TECHNO FENSTER AG, Schönengrundstrasse 1,  9104  Waldstatt,  Schweiz,  Telefon:  071 353 09 62,  E-Mail:  sepp.signer@blumer.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 546'353.80 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Offerte weist, unter Berücksichtigung der in der Ausschreibung festgelegten Vergabekriterien, das
vorteilhafteste Angebot, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und die beste Erfüllung der Zuschlagskriterien aus.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.10.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1373017

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.01.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau,
Frauenfelderstrasse16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel
einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die
angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.