Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bauverwaltung Reichenbach
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Reichenbach, Bahnhofstrasse 30,
3713
Reichenbach,
Schweiz,
Telefon:
033 676 80 30,
E-Mail:
bauverwaltung@reichenbach.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Steinschlagschutzverbauungen Reudlen - Reichenbach i.K.
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Erstellung von Schutzbauwerken gegen Sturzprozesse:
4 Stk. Steinschlagschutzdämme (Erddämme) mit einer Wirkungshöhe von 4.5m und einer Gesamtlänge von 248m.
3 Stk. Steinschlagschutznetze mit einer Wirkungshöhe von 5 m, einer Gesamtlänge von 286m und einem Energieaufnahmevermögen von 3'000 kJ.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 14212310 - Steinschlag |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 111 - Regiearbeiten,
| | 112 - Prüfungen,
| | 113 - Baustelleneinrichtung,
| | 211 - Baugruben und Erdbau,
| | 214 - Lawinen- und Steinschlagverbauungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Gasser Felstechnik AG, Walchistrasse 30,
6078
Lungern,
Schweiz,
Telefon:
041 679 77 77,
E-Mail:
submissionen@felstechnik.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'289'993.85 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 03.10.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1367963
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.01.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde ist in dreifacher Ausführung einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begrüngung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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