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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1392855
27.01.2024|Projekt-ID 267991|Meldungsnummer 1392855|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Tiefbauamt, Realisierung,  zu Hdn. von Livio Schenardi, Werdmühleplatz 3,  8001  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 412 27 26,  E-Mail:  livio.schenardi@zuerich.ch,  URL www.stadt-zuerich.ch/tiefbauamt

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Wesentliche Änderung Witikonerstrasse - Lärmsanierung
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Einbau von Schallschutzfenster in Kunststoff
Bausumme: 0,23 Mio. Franken

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  44221100 - Fenster
Baukostenplannummer (BKP): 2212 - Fenster aus Kunststoff

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: EgoKiefer AG, Industriestrasse 21,  8304  Wallisellen,  Schweiz,  Telefon:  0444873333,  E-Mail:  zuerich@egokiefer.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 133'528.25 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund der Eignungs- und Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.11.2023
Meldungsnummer 1373363

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.01.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.