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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1392919
29.02.2024|Projekt-ID 273429|Meldungsnummer 1392919|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 29.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spitalanlagengesellschaft der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland
Beschaffungsstelle/Organisator: Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland,  zu Hdn. von Daniela Mahr-Wild, Spitalstrasse 44,  9472  Grabs,  Schweiz,  Telefon:  +41 81 772 5036,  E-Mail:  bau@srrws.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

I-22014 Haus S SKP 221 Fassadenbau

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45443000 - Fassadenarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 221 - Fenster, Aussentüren, Tore

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Aepli Metallbau AG, Sommeraustrasse 3,  9200  Gossau,  Schweiz,  Telefon:  +41 71 388 82 82,  E-Mail:  christian.loepfe@aepli.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 5'700'914.55 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Vorliegend kommt für die Vergabe die gemäss Art. 21 IVöB Abs. 2, Bst. c. und e., bezeichnete Ausnahmebestimmung
zur Anwendung. Dies aus den folgenden Gründen:
Die Firma Aepli Metallbau AG hat bereits einen gültigen Werkvertrag aus dem Jahr 2016 für die
Fenster, Aussentüren und Tore Haus S (TO1-TO4). Das erste Teilobjekt (TO1) wurde von 2016 bis 2020
realisiert und in Betrieb genommen.
Aufgrund der neuen Spitalstrategie wurden die Teilobjekte 2 und 3 angepasst (vergrössert) -
das daraus entstandene Mehrausmass soll auf Grund der technischen Besonderheiten sowie
zur Vermeidung von substanziellen Mehrkosten als Ergänzungsauftrag nun ebenfalls an die
Firma Aepli Mettalbau AG beauftragt werden. In der oben erwähnten Vergabesumme sind die
Gesamtkosten für die Fertigstellung von Haus S enthalten, inkl. der bereits im bestehenden
Werkvertrag enthaltenen Beträge für TO2-3.
Die massgebenden Merkmale und Vorteile des Angebots des Anbieters sind:

Die Firma Aepli hat bereits einen bestehenden Werkvertrag für die Etappen 2 und 3. Dieser Teil ist mengenmässig wesentlich
grösser als der des Mehrausmasses.
_ Das Projekt sieht eine spezielle Closed Cavity Fassade (CCF-Fassade) vor. Diese Fassadenkonstruktion ist komplex und
erfordert eine entsprechende Lieferkette und das notwendige Know-how in der Planung, Fabrikation und der Montage sowie an
die Sauberkeit in der Produktion. Dieses Fassadensystem bieten nur sehr wenige Fassadenbaufirmen an.
_ Bei einer Auftragsvergabe an einen anderen Anbieter müssten Komponenten wie der Kompressor oder das Luftsystem wegen
Haftungsfragen ergänzend gekauft und installiert werden, den der bestehende Kompressor reicht nach Angabe des
Unternehmers für die Häuser S und O. Dies führt zu höheren Anschaffungs- und Betriebskosten.
_ Die Arbeiten auf der Baustelle sind mit nur einem Unternehmer koordinativ einfacher. Zudem können die bestehenden
Anschlussdetails weitergeführt werden. Ein zusätzlicher Anbieter müsste dieselben Anschlussdetails garantieren, da die
statische konstruktive Tragstruktur und die Fassadenkonstruktion in Beton bereits vorgegeben sind.
_ Bei den CCF-Elementen handelt es sich um ein Bandfenster. Die Elemente bestehen teilweise aus eigens von der Firma Aepli
entwickelten Bauteilen. Ein zusätzlicher Anbieter müsste an diese Fenster nahtlos anschliessen. Falls bauliche Probleme an
den Schnittstelle auftreten, wie zB Dichtheit der Konstruktion, ist die Haftung sehr schwer zu definieren.
_ Die CCF-Elemente kommen alle von einem Unternehmer und verleihen dem Gebäude einen einheitlichen Ausdruck, da alle
Elemente aus gleicher Produktion kommen

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.02.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Publikation ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.