Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 27.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Finanzdepartement des Kantons Schwyz
Beschaffungsstelle/Organisator: Finanzdepartement Departementssekretariat,
zu Hdn. von
Herr Peter Zingg, Bahnhofstrasse 15,
6430
Schwyz,
Schweiz,
Telefon:
+41 41 819 2302,
E-Mail:
peter.zingg@sz.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Kanton
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Digitale Aktenführung
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Mit der vorliegenden Beschaffung sucht der Kanton Schwyz, vertreten durch das Departementssekretariat des Finanzdepartements die Anbieterin vorteilhaftesten Angebot für die Einführung der digitalen Aktenführung. Die Anbieterin ist verantwortlich für die Gesamtprojektleitung und unterstützt die Ämter der Kantonsverwaltung Schwyz bei der ämterspezifischen Umsetzung der digitalen Aktenführung.
Das Ziel dieser langfristigen Partnerschaft ist die kontinuierliche Unterstützung und Weiterentwicklung der digitalen Aktenführung, um sicherzustellen, dass die Anforderungen des Kantons Schwyz stets erfüllt werden und die organisatorischen sowie technologischen Entwicklungen in diesem Bereich optimal genutzt werden.
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79996100 - Aktenführung, | | 72252000 - Datenarchivierung, | | 72314000 - Datenerhebung und -zusammentragung, | | 72330000 - Inhalte- oder Datenstandardisierung und -Klassifizierung |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
22.01.2024
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenGewünschter Termin für schriftliche FragenBisher: 02.02.2024 Neu: 13.02.2024
Frist für die Einreichung des AngebotesBisher: 04.03.2024 12:00 Neu: 11.03.2024 12:00
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit der Publikation in Simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien (Art. 52 ff. IVöB).
|