Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1393307
30.01.2024|Projekt-ID 268869|Meldungsnummer 1393307|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 30.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte Region Mitte, Bahnhofstrasse 12,  4600  Olten,  Schweiz

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Knoten Olten 2035++ - Fachplaner Technische Anlagen inkl. BIM

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Der Knoten Olten ist im SBB-Netz zentral für den Ausbau des schweizweiten Bahnangebots. Damit die erwartete Passagier- und Verkehrsentwicklung abgedeckt werden kann, muss der Bahnknoten Olten – eng abgestimmt auf die erforderlichen Substanzerhaltungsmassnahmen und die zahlreichen Nachbarprojekte – ausgebaut werden. Die SBB plant deshalb in den nächsten ca. 15 Jahren die Realisierung verschiedener Infrastruktur- und Immobilien-Projekte zur Ertüchtigung resp. zum Ausbau des Bahnknotens.
Die Infrastrukturprojekte umfassen im Wesentlichen den Umbau der Publikumsanlagen im Personenbahnhof und Massnahmen zum Substanzerhalt im Rangierbahnhof, den Stellwerkersatz, die Abstellanlage Dulliken sowie den Substanzerhalt des Bahnhofs
Olten Hammer. Die Immobilienprojekte umfassen hauptsächlich das Logistikzentrum Tannwaldstrasse und den Umbau der Mittelinsel im Bahnhof Olten.
Für die weiterführende Projektierung (ab Vorprojekt resp. Bauprojekt) und die Realisierung bis und mit Inbetriebnahme der Bauten plant die SBB die Beschaffung und Beauftragung verschiedener Planer und Spezialisten:
- Generalplaner Bau (Gesamtleitung / Gesamtkoordination, Ingenieurbau inkl. Verkehrs- und Logistikplanung, Bahnzugang / Architektur inkl. Bauphysik, Brandschutz- und Sicherheitsplaner) inkl. BIM-Koordination und Integration aller Fachdienstplanungen
- Bauherrenunterstützung inkl. BIM-Management
- Geologe
- Fachplaner Kabelanlagen
- Fachplaner Technische Anlagen (Elektroplanung und HLKKS) inkl. BIM-Planung

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   28.11.2023
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1376543

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   4.6 Sonstige Angaben
Anstatt :   Zusätzlicher Text
Muss es heissen :   Der angegebene Termin für die Einreichung der Angebote gilt
als frühestmöglicher Eingabetermin und ist abhängig von projektspezifischen Einflüssen.
Voraussichtliche Publikation der Submission: April 2024

4.2 zu berichtigende Daten

Frist für die Einreichung des Angebotes

Bisher: 26.04.2024
Neu: 14.06.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.