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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1393361
30.01.2024|Projekt-ID 267782|Meldungsnummer 1393361|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 30.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Uri
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Uri
Amt für Tiefbau,  zu Hdn. von Herr Rolf Schnellmann, Klausenstrasse 2,  6460  Altdorf,  Schweiz,  Telefon:  041 875 26 80,  Fax:  041 875 26 10,  E-Mail:  rolf.schnellmann@ur.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

K27 Bristenstrasse Amsteg - St. Antoni, Sanierungsetappe 2024
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die vorliegende Arbeitsausschreibung umfasst die Bauarbeiten im Zusammenhang mit der K27 Bristenstrasse Amsteg – St. Antoni, Sanierungsetappe 2024. Die wesentlichen Massnahmen sind dem Fachbereich Felssicherung zuzuordnen und umfassen dabei:
▪Neubau Netzanlagen
▪Felssicherungsarbeiten
▪Felsabtrag

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: PORR SUISSE AG, Seedorferstrasse 56,  6460  Altdorf,  Schweiz,  Telefon:  0418750101,  E-Mail:  franziska.furger@porr.ch
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.10.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer 1372769

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.01.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann im Rahmen von Artikel 52 ff. IVöB i.V.m. Art. 54 ff. VRPV innert 20 Tagen seit ihrer Eröffnung beim Obergericht des Kantons Uri, Rathausplatz 2, 6460 Altdorf, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.