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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1393557
09.02.2024|Projekt-ID 273628|Meldungsnummer 1393557|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 09.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bedag Informatik AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Bedag Informatik AG,  zu Hdn. von Beschaffung Bedag, Engehaldenstrasse 12,  3012  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 31 633 21 21,  E-Mail:  beschaffung@bedag.ch,  URL www.bedag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Unterstützungssoftware zur Paketierung und Verteilung von Software
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Der Auftrag enthält die Lieferung von Lizenzen für die Unterstützungssoftware Package-Launcher zur Paketierung und Verteilung von Software für die Jahre 2024 bis 2028.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Real Packaging GmbH, Eichenweg 9,  3123  Belp,  Schweiz,  Telefon:  076 347 77 24,  E-Mail:  contact@realpackaging.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 285'000.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Geschätzte Lizenzkosten über 5 Jahre. Die Einsatzdauer ist ungewiss und kann auch kürzer ausfallen.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB 2019 kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist: Ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen;
Diese Voraussetzung ist hier aus den folgenden Gründen erfüllt:
Die Unterstützungssoftware zur Paketierung und Verteilung von Software kann nicht ohne substanzielle Mehrkosten abgelöst werden. Die Software erfüllt spezifische technische Anforderungen des Einsatzgebiets.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 31.01.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.