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01.02.2024|Projekt-ID 273658|Meldungsnummer 1393573|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 01.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BKW Energie AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BKW Energie AG,  zu Hdn. von Cederic Stoll, Viktoriaplatz 2,  3013  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41796173503,  E-Mail:  cederic.stoll@bkw.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

14.02.2024
Bemerkungen: Direkte Kontakte zwischen den Anbietern und Mitarbeitenden der BKW sind untersagt. Fragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung sind ausschliesslich im simap-Forum in der für das Angebot vorgesehenen Sprache zu stellen und werden dort, für alle Anbieter ersichtlich, beantwortet (Termine siehe Ziffer 1.3)
Später eintreffende oder telefonische Fragen werden nicht beantwortet. Die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt ebenfalls gemäss Terminplan (Ziffer 1.3).

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 18.03.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das Angebot muss spätestens am letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung der Post, einem Versanddienstleister (massgebend ist das Datum des Poststempels oder der Versandbestätigung, Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) übergeben werden. Es ist eine Versandart zu wählen, welche das Eintreffen innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen sicherstellt. Angebote, die nach dem letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung übergeben werden, gelten als verspätet und werden nicht berücksichtigt.
Das Angebot mit allen Beilagen ist in nachfolgender Ausfertigung einzureichen:
•einmal in Papierform mit allen rechtsgültigen Unterschriften
•einmal in elektronischer Ausführung mit USB-Stick
Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform.
Das Angebot ist mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen:

VERTRAULICH / BITTE NICHT ÖFFNEN
BKW Energie AG
Cederic Stoll
Beschaffung LKW mit Brücke und Kran
Viktoriaplatz 2
CH-3013 Bern

Den Versand des Angebotes unter Bekanntgabe der Sendungsnummer per E-Mail an die Ansprechperson unter Ziffer 1.1.2 melden.

1.5 Datum der Offertöffnung:

21.03.2024, Uhrzeit:  13:30, Ort:  Ostermundigen, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffentlich. Auf Wunsch der Anbietenden kann das anonymisierte Protokoll der Öffnung der Angebote nach der Zuschlagserteilung verlangt werden.

1.6 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Kauf

2.2 Projekttitel der Beschaffung

LKW mit Kran und Brücke

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34130000 - Kraftfahrzeuge für den Gütertransport,
34142000 - Kranwagen und Muldenkipper,
34144000 - Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke,
34200000 - Fahrzeugkarosserien, Anhänger oder Sattelanhänger

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die BKW beabsichtigt ein LKW mit Kran und Brücke zu beschaffen.
Für die Wartung und den Unterhalt unsere Netzinfrastruktur, benötigt die BKW einen neuen, 4 – Achsen LKW mit Brücke und Kran.
Die detaillierten Anforderungen können dem Anforderungskatalog (Beilage 5) entnommen werden.

2.7 Ort der Lieferung

Ostermundigen CH - 3072

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 31.05.2024, Ende: 31.05.2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Wartung und Unterhalt Fahrzeugaufbau, Kran und Brücke.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Preisblatt (Beilage 3).

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Das Hauptangebot gemäss technischer Spezifikation muss zwingend offeriert werden. Falls die Amtsvariante bzw. das Hauptangebot nicht abgegeben wird, entspricht dies einer Abweichung zu den Submissionsunterlagen und die entsprechenden Anbietenden werden aus der Ausschreibung ausgeschlossen.
Abweichungen gegenüber den Ausschreibungsunterlagen und dem Hauptangebot sind zu erwähnen und zu begründen.
Der Anbieter kann zusätzliche Varianten (Unternehmervarianten) anbieten, wenn diese seiner Meinung nach Vorteile für die BKW ergeben. Für die Unternehmervarianten ist ein separates Angebot einzureichen.
Varianten müssen hinsichtlich Nutzung, Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit dem Hauptangebot entsprechen.
Die maximale Anzahl von Angeboten wird pro Anbieter und pro Los auf zwei beschränkt.
Falls technische Bedenken auf Seiten der Anbietenden bestehen, sind diese der BKW bekannt zu geben. Innovationen, technische Optimierungen bzw. alternative Lösungswege können durch die Anbietenden jeweils in Unternehmensvarianten eingegeben werden. Diese werden durch BKW mit der gleichen Sorgfalt geprüft wie die Amtsvariante bzw. das Hauptangebot. Lediglich wenn die Amtsvariante bzw. das Hauptangebot technisch nicht umsetzbar ist, darf dieses unbeantwortet bleiben. Diesbezüglich ist allerdings eine detaillierte Begründung einzugeben, welche es für BKW nachvollziehbar macht, die technische Umsetzung nicht realisierbar ist.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Nein, Teilangebote sind nicht zugelassen.

2.13 Liefertermin

Beginn 31.05.2024 und Ende 28.11.2025
Bemerkungen: Der Liefertermin ist ein Zuschlagskriterium und wird anhand der im Angebotsdokument (Beilage 1) gelisteteten Kriterien bewertet.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

3.1.1Angebot
Als Grundlage für die Angebote dienen ausschliesslich diese Ausschreibungsunterlagen sowie die Erläuterungen des Auftraggebers im Forum von simap.ch.
Die Beurteilung und Bewertung der Angebote erfolgen unter Anwendung der nachfolgenden Kriterien:
1. Formelle Kriterien
Alle formellen Kriterien werden mit «erfüllt» respektive «nicht erfüllt» bewertet. Deren vollständige Erfüllung stellt die Teilnahme am Verfahren dar. Werden die Nachweise nur teilweise und/oder unzureichend erbracht, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
Für die detaillierten Angaben zu den einzelnen Kriterien wird auf das Angebotsdokument (Beilage 1) verwiesen.
2. Teilnahmebedingungen gemäss Selbstdeklaration inkl. Nachweise
Fehlen Angaben auf der Selbstdeklaration (im Angebotsdokument, Beilage 1 enthalten) oder einzelne Nachweise auch nach der Aufforderung zur Nachreichung, so wird das Angebot nicht zugelassen bzw. das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen; ebenso, wenn ein Zulassungskriterium nicht erfüllt ist (Art. 44 Abs. 1 Bst. a IVöB 2019). Die Nachweise können auch in der Form des Zertifikats gemäss Art. 7 Abs. 4 IVöBV eingereicht werden; dieses kann unter www.be.ch/beschaffungen bestellt werden.
3. Eignungskriterien
Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, muss das Angebot von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden (Art. 44 Abs. 1 Bst. b IVöB 2019).
Für die detaillierten Angaben zu den einzelnen Kriterien wird auf das Angebotsdokument (Beilage 1) verwiesen.
4. Technische Spezifikationen
Die technische Spezifikation ist der Beilage 4 zu entnehmen und enthält Soll- und Muss-Kriterien. Die Muss-Kriterien müssen alle erfüllt werden, ansonsten wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
5.Zuschlagskriterien
Massgebend für die Preisbewertung ist der angebotene Gesamtpreis exkl. MWST. Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhält das Punktemaximum. Die Punktberechnung erfolgt linear verkürzt.
Den Zuschlag erhält das vorteilhafteste Angebot. Dieses ist dasjenige unter den nicht vom Verfahren ausgeschlossenen Angeboten, das am meisten Punkte für die Erfüllung der Zuschlagskriterien erhält.
Für die detaillierten Angaben zu den einzelnen Kriterien wird auf das Angebotsdokument (Beilage 1) sowie den Anforderungskatalog (Beilage 5) verwiesen. Zugehörend zur technischen Spezifikation (Beilage 4) wird ein Anforderungskatalog (Beilage 5) beigelegt, wo alle MUSS- und SOLL-Kriterien der technischen Spezifikation (Beilage 4) aufgegriffen werden. Bei Widersprüchen geht die technische Spezifikation (Beilage 4) dem Anforderungskatalog (Beilage 5) vor.
Der Erfüllungsgrad der SOLL-Kriterien wird mittels den Zuschlagskriterien bewertet. Jeder Anbieter ist aufgefordert, seinen Erfüllungsgrad bei den MUSS- und SOLL-Kriterien selbst zu bewerten und zu kommentieren, die BKW führt die finale Beurteilung aller Kriterien in der Angebotsauswertung durch.
Sollten die angebotenen Systeme Abweichungen zur technischen Spezifikation (Beilage 4) aufweisen, sind diese im beiliegenden Anforderungskatalog (Beilage 5) klar zu deklarieren. Je nach Umfang der jeweiligen Abweichung kann ein eindeutig referenziertes Zusatzdokument dem Anforderungskatalog (Beilage 5) beigelegt werden.
Wenn durch den Anbieter Widersprüche zwischen der technischen Spezifikation (Beilage 4) und den Normen festgestellt werden, so sind die normativen Vorgaben übergeordnet zu betrachten. Im Weiteren ist im Anforderungskatalog (Beilage 5) auf diesen Umstand hinzuweisen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Vertragsentwurf (Beilage 2).

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Angebotspreise müssen sämtliche Kostenelemente wie Transport-, Versicherungs- und Inspektionskosten, Steuern sowie Zölle und andere Einfuhrabgaben enthalten.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind als Anbieter zugelassen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a.Die Bietergemeinschaft hat sich vertraglich als einfache Gesellschaft im Sinne des Obligationen-rechts organisiert.
b.Der Gesellschaftsvertrag regelt, dass während des Vergabeverfahrens sowie der Dauer der Leistungserbringung im Namen der Bietergemeinschaft eine Gesellschafterin in der Rolle als Geschäftsführerin und als alleinige Ansprechpartnerin auftritt (Bezeichnung Federführung).
c.Die Bietergemeinschaft reicht der Vergabestelle mit dem Angebot den von allen Gesellschafterinnen unterzeichneten Gesellschaftsvertrag ein.
d.Jede Gesellschafterin der Bietergemeinschaft reicht eine Selbstdeklaration und die weiteren erforderlichen Nachweise ein. Die Nachweise können auch in der Form des Zertifikats gemäss Art. 7 Abs. 4 IVöBV eingereicht werden; dieses kann unter www.be.ch/beschaffungen bestellt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietenden im Rahmen von Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.

3.6 Subunternehmer

Die Anbieter müssen der Vergabestelle mit dem Angebot eine Liste aller Subunternehmen einreichen, welche sie für die Erbringung ihrer Leistungen hinzuziehen wollen. Von den Subunternehmen sind dieselben Nachweise einzureichen, welche auch die Anbietenden beibringen müssen (Art. 26 IVöB 2019 i.V.m. Art. 12 IVöB 2019 sowie Art. 7 und Anhang 1 IVöBV.
Das Selbstdeklarationsformular für die Subunternehmen muss im Angebot enthalten sein und wird von der Auftraggeberin vor dem Zuschlag geprüft. Die Nachweise gem. Selbstdeklarationsformular müssen nach Aufforderung der Beschaffungsstelle innerhalb von 10 Arbeitstagen eingereicht werden. Die Nachweise können auch in der Form des Zertifikats gemäss Art. 7 Abs. 4 IVöBV eingereicht werden; dieses kann unter www.be.ch/beschaffungen bestellt werden.
Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, zu prüfen, ob die Subunternehmen die für ihre Leistungen relevanten Vergabekriterien erfüllen. Subunternehmen müssen auch die Eignungskriterien erfüllen, soweit diese einen konkreten Bezug zu den von den Subunternehmen zu erbringenden Teilleistungen aufweisen. In Bezug auf diese Eignungskriterien genügt es zudem, wenn die Subunternehmen statt der Anbietenden selbst die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Im letzteren Fall muss im Kriterium darauf hingewiesen werden, wenn lediglich die Subunternehmen das Kriterium erfüllen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmen sind nicht zulässig.

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 09.02.2024
Kosten :   CHF 0.00

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

zu beziehen von folgender Adresse:
BKW Energie AG,  zu Hdn. von Cederic Stoll, Viktoriaplatz 2,  3013  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41796173503,  E-Mail:  cederic.stoll@bkw.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 01.02.2024
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Zur Teilnahme an der Ausschreibung ist die Registrierung auf simap.ch obligatorisch.
Die Ausschreibungsunterlagen können vom 031.01.2024 bis am 09.02.2024 bei der Ansprechperson unter Ziffer 1.2 bezogen werden.
Die Ausschreibung erfolgt in deutscher Sprache.

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Siehe den Vertragsentwurf gemäss Beilage 2.

4.3 Begehungen

keine

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

4.4.1Vorbehalte
Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss ausgeführt wird, oder wenn der Vertrag nach dem Zuschlag nicht abgeschlossen werden kann oder vorzeitig beendigt wird, ist die BKW berechtigt, den Zuschlag zu widerrufen (Art. 44 Abs. 1 Bst. a IVöB 2019) oder den Auftrag ohne neue Ausschreibung dem Anbieter mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Budgets und der Erteilung der Ausgabenbewilligung durch die BKW.
Für die Nachforderung allfällig vergessener einzelner Nachweise zur Eignung und zu den generellen Teilnahmebedingungen oder Unterschriften wird die Vergabestelle per E-Mail eine angemessene Nachfrist ansetzen. Vorbehalten bleibt der Ausschluss von Angeboten, in denen mehrere Nachweise, Unterschriften oder andere zwingende Inhalte fehlen.
Durch die Teilnahme an der Ausschreibung erwerben sich die Anbieter keinerlei Rechte auf Ausführung oder Vergütung irgendwelcher Art.
4.4.2 Vertragliche Regelung, Währung, Teuerung und Zahlungsbedingungen
Die Währung, allfällige Teuerungen sowie die Zahlungsbedingungen können dem Vertragsentwurf (Beilage 2) entnommen werden.
Mit der Abgabe der Offerte anerkennt der Anbieter die Vertragsbedingungen sowie die dazugehörigen AEB’s der vorliegenden Ausschreibung an und verpflichtet sich im Bestellungsfall, sämtliche Bestimmungen der Ausschreibedokumente anzuerkennen.
Mit der Übergabe des Angebotes anerkennt der Anbieter des Weiteren, dass ihm alle für die Berechnung und Ausführung der Arbeit samt Zubehör massgebenden Tatsachen und Verhältnisse bekannt sind und verpflichtet sich im Bestellungsfall, diesen Rechnung zu tragen.
4.4.3 Erläuterung und Bereinigung
Die BKW kann zur Bereinigung der Angebote und zur Herstellung deren Vergleichbarkeit von den Anbietern Erläuterungen über ihre Eignung und ihr Angebot verlangen.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Es liegen keine vorbefassten Anbietende vor.

4.6 Sonstige Angaben

4.6.1Mengengerüst
Es wird Ein komplettes Fahrzeug gemäss Muss – und Soll – Kriterien der Beilage 5 beschafft.
4.6.2Teuerung
Der Anbieterin steht es frei, in ihrem Angebot Vorschläge für die Berücksichtigung von Preiserhöhungen oder -senkungen zu machen. Werden keine Vorschläge eingereicht, werden Festpreise vereinbart.
Basis zur Preisanpassung bildet die Vorlage der Gleitpreisformel, welche im Preisblatt (Beilage 3) aufgeführt ist. Der darin vorgeschlagene Festkostenanteil darf nicht gesenkt werden, kann aber erhöht werden. Die Anbieterin hat die Komponenten, die dazugehörigen Gewichtungen sowie die zugrundeliegenden, öffentlich zugänglichen Indizes mit dem Angebot bekannt zu geben. Als Stichtag für den Basispreis gilt der Tag für die Einreichung der Angebote. Zudem muss ein Vorschlag unterbreitet werden, in welcher Frequenz und zu welchem Zeitpunkt der Preis angepasst werden soll (bspw. drei Monate vor Auslieferung).
Die Teuerung oder Wertminderung wird bei der Abschlusszahlung ausgeglichen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch (Originaltext) und Amtsblatt des Kantons Bern (gleichentags oder bis 14 Tage später).

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Vorliegende Publikation kann innert 20 (zwanzig) Tagen seit deren Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern (WEU), Münsterplatz 3a Postfach 3000 Bern 8, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, die Unterschrift der Beschwerdeführenden Partei oder ihrer Vertretung zu enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.