Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 31.01.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion des Kantons Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Abteilung Energie,
zu Hdn. von
Basil Gallmann, Stampfenbachstrasse 12,
8090
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
043 259 42 66,
E-Mail:
energiefoerderung@bd.zh.ch,
URL
www.zh.ch/energie
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Prüfung von Fördergesuchen im Rahmen der finanziellen Unterstützung von Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
vgl. Submissionsunterlagen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, | | 71321000 - Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: EBP Schweiz AG, Mühlebachstrasse 11,
8032
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
0443951630,
E-Mail:
hanspeter.abegg@ebp.ch
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 65.00
bis 141.00
ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Ausschlaggebend für den Zuschlag waren die Qualität, die Qualifikation und die Erfahrung des Unternehmens.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 07.08.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer
1355353
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.12.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen die Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im
Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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