Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 01.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Infrastruktur Einkauf Energie
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Infrastruktur Einkauf Energie,
zu Hdn. von
R. Wenzler, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 565,
Schweiz,
Telefon:
000,
E-Mail:
einkauf.energie@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Pilotanlage 132kV, 16.7Hz Innenraum-luftisolierte Schaltanlage (UW Killwangen)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die SBB AG beschafft eine neue 2-poligen 132kV / 16.7Hz Innenraum-luftisolierte Schaltanlage für das Unterwerk Killwangen. Es handelt sich hierbei um ein Pilotprojekt zusammen mit dem Anbieter Siemens, wobei die bisher SF6-gasisolierte Schaltanlage durch eine neue luftisolierte Schaltanlage ersetzt wird. Das Pilotprojekt dient zur Erprobung zukünftiger Umweltanforderungen (SF6-Freiheit) an Schaltanlagen der SBB.
Der Lieferant hat kein Anrecht auf weitere freihändige Bestellungen durch die SBB.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31214000 - Schaltanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Siemens Energy AG, Freilagerstrasse 40,
8047
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
000,
E-Mail:
simon.averkamp@siemens-energy.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 3'340'316.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Freihändige Vergabe nach Art. 21 Abs. 2 lit. f BöB
Die Ausführung der Schaltanlage mit Luft-/Vakuumisolation für die Spannungsebene 145kV stellt eine Innovation im Bereich der 16,7Hz-Schaltanlagentechnologie dar und wird bisher nur von einem Lieferanten weltweit offeriert.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.01.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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