Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 02.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 412 21 49,
E-Mail:
AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BAV 80991 Schulanlage Milchbuck 1 + 2, KGH Paulus
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Einbau Küche und Betreuung
BKP 358 Gastroküche
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 358 - Kücheneinrichtungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Chromag AG, Sennweidstrasse 41,
6312
Steinhausen,
Schweiz,
Telefon:
041 740 02 03,
E-Mail:
info@chromag.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 177'565.40 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Zuschlagsempfängerin hat das preislich günstigste Angebot eingereicht. Sodann hat sie beim Zuschlagskriterium «Qualität» bei den eingeholten Firmenreferenzen gute Bewertungen erhalten und die Maximalpunktezahl erzielt. Insgesamt hat sie daher in der Gesamtbewertung am Besten abgeschnitten.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.11.2023
Meldungsnummer
1378661
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.02.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Beschluss der Direktorin des Amts für Hochbauten.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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