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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1393847
31.01.2024|Projekt-ID 270595|Meldungsnummer 1393847|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 31.01.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Tiefbauamt, Realisierung,  zu Hdn. von Beat Steiner, Werdmühleplatz 3,  8001  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 412 22 51,  E-Mail:  beat.steiner@zuerich.ch,  URL www.stadt-zuerich.ch/tiefbauamt

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Forchstrasse, Verkehrsdienstleistungen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Verkehrsdienstleistungen während der Bauarbeiten an der Forchstrasse
Ungefähre Auftragssumme: Fr. 0,265 Mio Franken

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71500000 - Dienstleistungen im Bauwesen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ACTP Security Group GmbH, Wiesenstrasse 10a,  8952  Schlieren,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 620 06 48,  E-Mail:  info@actpgroup.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 371'419.71 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund des vorteilhaftesten Angebots

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 08.12.2023
Meldungsnummer 1382667

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.01.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.