Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 04.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG Schutzkonzept Süd,
zu Hdn. von
Samuel Baldinger, Postfach,
8058
Zürich-Flughafen,
Schweiz,
Telefon:
0800 84 14 14,
E-Mail:
samuel.baldinger@zurich-airport.com
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 13.03.2024
- Bemerkungen: Gemäss "Lastenheft und Angebot", Abschnitt 3.8.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 25.03.2024 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Angebote sind in verschlossenem Briefumschlag mit der Aufschrift "Unternehmer SDL SKS Ph2_E1" einzureichen. Der Eingang am Eingabeort ist massgebend (nicht der Poststempel).
1.5 Datum der Offertöffnung:- 25.03.2024, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Submission (offenes Verfahren),
Schutzkonzept Süd Phase 2,
Etappe 1 (2024-2025), Lieferung und Montage von Schalldämmlüftern,
Realisierung 2024/2025
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 240304 SKS SDL
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Im Rahmen des Schutzkonzepts Süd (SKS) bietet die Flughafen Zürich AG den Hauseigentümern in bestimmten Gebieten an, in Schlafräumen Schalldämmlüfter (SDL) oder wahlweise Fensterschliessmechanismen (FSM) einbauen zu lassen. Mit der vorliegenden Ausschreibung vergibt die Flughafen Zürich AG einen Auftrag für die Lieferung, den Einbau sowie die Inbetriebnahme von Schalldämmlüftern, inklusive Nebenarbeiten, an einen Unternehmer.
2.7 Ort der Ausführung- Gemeinden Wallisellen und Zürich-Schwamendingen
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.04.2024, Ende: 31.12.2025
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Bei erweiterter Nachfrage kann der Auftrag verlängert werden.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Ja
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.04.2024 und Ende 31.12.2025
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.6 Subunternehmer- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 04.03.2024
bis
25.03.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Ja
- Beschreibung der Durchführung eines Dialogs: Fragenbeantwortung gemäss Beschreibung in den Angebotsunterlagen
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Zürich-Flughafen, 03.03.2024
Flughafen Zürich AG Lärm & Verfahren
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