Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Organisator: Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,
4410
Liestal,
Schweiz,
Telefon:
+41 61 552 51 11,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gymnasium Oberwil - Aufrechterhaltung Schulbetrieb, Doppelturnhalle temporär
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Temporäre Doppelturnhalle
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 219 - Uebriges |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Nüssli (Schweiz) AG, Werkstrasse 43,
3250
Lyss,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0) 32 387 43 11,
E-Mail:
lyss@nussli.com
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Lösung der Nüssli (Schweiz) AG kann in der zur Verfügung stehenden Zeit umgesetzt werden und zum Schutz des geistigen Eigentums (patentgeschützte Konstruktionselemente) kommt nur ein Anbieter für diese Art der Lösung in Frage. Es gibt keine angemessene Alternative.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.02.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen, ab Datum seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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