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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1393995
08.02.2024|Projekt-ID 273774|Meldungsnummer 1393995|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 08.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft
Organisator: Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz,  Telefon:  +41 61 552 51 11,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Gymnasium Oberwil - Aufrechterhaltung Schulbetrieb, Doppelturnhalle temporär
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Temporäre Doppelturnhalle

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 219 - Uebriges

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Nüssli (Schweiz) AG, Werkstrasse 43,  3250  Lyss,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0) 32 387 43 11,  E-Mail:  lyss@nussli.com
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Lösung der Nüssli (Schweiz) AG kann in der zur Verfügung stehenden Zeit umgesetzt werden und zum Schutz des geistigen Eigentums (patentgeschützte Konstruktionselemente) kommt nur ein Anbieter für diese Art der Lösung in Frage. Es gibt keine angemessene Alternative.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 06.02.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen, ab Datum seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.