Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Logistikbasis der Armee LBA / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Kompetenzbereich Ressourcen und Support CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern BE,
Schweiz,
Telefon:
+41584632323,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Instandhaltungsarbeiten an Seilbahnen Teil 2
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 50000000 - Reparatur- und Wartungsdienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Garaventa AG, Tennmattstrasse 15,
6410
Goldau,
Schweiz,
Telefon:
+41 041 854 78 80,
E-Mail:
info@garaventalift.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 422'562.90 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Sollte ein Drittanbieter anstelle des OEM ein sicherheitsrelevantes Bauteil einbauen, so muss die Betreiberin (LBA) gemäss Artikel 37 SebV 743.011 durch eine entsprechende Konformitätserklärung des Herstellers und, wo erforderlich, eine gültige Konformitätsbescheinigung oder einen gültigen Sachverständigenbericht sowie Unterlagen, die nachvollziehbar belegen, dass es sich um ein Bauteil desselben Typs handelt, nachweisen. Aufgrund der Grösse des Auftragvolumens würde die Beschaffung der erforderlichen Nachweise allein für jedes einzelne sicherheitsrelevante Bauteil einen erheblichen administrativen Aufwand bedeuten. Um diesen Nachweis zu erbringen, sind weitere personelle Ressourcen erforderlich. Der Artikel 37 gemäss SebV 743.011 verleiht dem Auftrag den Charakter einer technischen Besonderheit, und aufgrund der oben beschriebenen Sachlage kann ein Anbieterwechsel nicht durchgeführt werden.
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB erhält die Firma Garaventa AG.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.01.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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