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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1394291
01.02.2024|Projekt-ID 273843|Meldungsnummer 1394291|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 01.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Abwasserverband Niederbüren
Beschaffungsstelle/Organisator: Abwasserverband Niederbüren,  zu Hdn. von Andreas Meile, Gossauerstrasse 5,  9246  Niederbüren,  Schweiz,  Telefon:  071 422 37 10,  E-Mail:  abwasserverband@bluewin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatz bestehender SPS Steuerung
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Ersatz SPS Hardware und Programmanpassung an PLS

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90400000 - Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Rittmeyer AG, Inwilerriedstrasse 57,  6341  Baar,  Schweiz,  Telefon:  041 767 10 00,  E-Mail:  info@rittmeyer.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 247'400.00 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Es erfüllt kein anderer Anbieter die Eignungskriterien

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.02.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Entweder (im offenen oder selektiven Verfahren falls der Zuschlag den Anbieterinnen bereits mit anfechtbarer Verfügung eröffnet wurde):

Gegen diese Bekanntmachung bestehen keine Rechtsmittel.

oder (bei der freihändigen Vergabe und bei Eröffnung durch Publikation):

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Publikation ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.