Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 01.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Abwasserverband Niederbüren
Beschaffungsstelle/Organisator: Abwasserverband Niederbüren,
zu Hdn. von
Andreas Meile, Gossauerstrasse 5,
9246
Niederbüren,
Schweiz,
Telefon:
071 422 37 10,
E-Mail:
abwasserverband@bluewin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ersatz bestehender SPS Steuerung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Ersatz SPS Hardware und Programmanpassung an PLS
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90400000 - Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Rittmeyer AG, Inwilerriedstrasse 57,
6341
Baar,
Schweiz,
Telefon:
041 767 10 00,
E-Mail:
info@rittmeyer.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 247'400.00 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Es erfüllt kein anderer Anbieter die Eignungskriterien
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.02.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Entweder (im offenen oder selektiven Verfahren falls der Zuschlag den Anbieterinnen bereits mit anfechtbarer Verfügung eröffnet wurde):
Gegen diese Bekanntmachung bestehen keine Rechtsmittel.
oder (bei der freihändigen Vergabe und bei Eröffnung durch Publikation):
Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Publikation ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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