Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 02.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universitätsspital Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Universitätsspital Zürich,
zu Hdn. von
Patrick Bürgler, Rämistrasse 100,
8091
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 255 2881,
E-Mail:
patrick.buergler@usz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Dienstleistungen für den Versand von Patientenrechnungen/Patientenrechnungskopien
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Das USZ sucht einen Anbieter um den physischen und elektronischen Versand von Patientenrechnungen und Patientenrechnungskopien gemäss KVG Art 42 Absatz 3 kosteneffizient umzusetzen.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 75122000 - Administrative Dienste im Gesundheitswesen, | | 79800000 - Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes, | | 85110000 - Dienstleistungen von Krankenhäusern und zugehörige Leistungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: MediData AG, Platz 6,
6039
Root D4,
Schweiz,
Telefon:
041 368 23 23,
E-Mail:
nagip.nasufi@medidata.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 3'569'298.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Anbieter gemäss Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 19.09.2023
Meldungsnummer
1364239
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.02.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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