Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 02.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N08.64 080145 - Brünig Gnoll - Kurve Wacht -
Projektverfasser Phase DP - 53 inkl. öBL - Nachtrag 3
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Ingenieurgemeinschaft ZEO-Lombardi
Name: Lombardi AG, Winkelriedstrasse 37,
6003
Luzern,
Schweiz,
Telefon:
041 226 40 50,
E-Mail:
luzern@lombardi.ch Preis (Gesamtpreis):
CHF 615'953.80 mit MWSt.8.1% Bemerkung: Die Ingenieurgemeinschaft ZEO-Lombardi besteht aus den Unternehmungen: Lombardi AG in Luzern und Ingenieurbüro ZEO AG in Alpnach Dorf
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB:
Die dem Vertrag zugrundeliegende Leistung wurde im offenen Verfahren beschafft. Die Zusatzleistungen aufgrund der höheren Bausumme gegenüber der ursprünglichen Beschaffung wurden bewilligt. Die nachofferierten Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit dem Grundauftrag, da die massivhöheren Baukosten erst im Zuge der AP-Neuauflage erkannt wurden. Ein Anbieterwechsel würde zu Knowhow- und Zeitverlust sowie zu erhöhtem Koordinationsaufwand und Mehrkosten führen. Aus diesen Gründen wurde auf einen Anbieterwechsel und der Auftrag gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB freihändig an die ursprüngliche Anbieterin vergeben.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.01.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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