Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1394523
02.02.2024|Projekt-ID 273930|Meldungsnummer 1394523|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 02.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 468 24 00,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N08.64 080145 - Brünig Gnoll - Kurve Wacht - Projektverfasser Phase DP - 53 inkl. öBL - Nachtrag 3

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: Ingenieurgemeinschaft ZEO-Lombardi
Name: Lombardi AG, Winkelriedstrasse 37,  6003  Luzern,  Schweiz,  Telefon:  041 226 40 50,  E-Mail:  luzern@lombardi.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 615'953.80 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Die Ingenieurgemeinschaft ZEO-Lombardi besteht aus den Unternehmungen: Lombardi AG in Luzern und Ingenieurbüro ZEO AG in Alpnach Dorf

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB:
Die dem Vertrag zugrundeliegende Leistung wurde im offenen Verfahren beschafft. Die Zusatzleistungen aufgrund der höheren Bausumme gegenüber der ursprünglichen Beschaffung wurden bewilligt. Die nachofferierten Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit dem Grundauftrag, da die massivhöheren Baukosten erst im Zuge der AP-Neuauflage erkannt wurden. Ein Anbieterwechsel würde zu Knowhow- und Zeitverlust sowie zu erhöhtem Koordinationsaufwand und Mehrkosten führen. Aus diesen Gründen wurde auf einen Anbieterwechsel und der Auftrag gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB freihändig an die ursprüngliche Anbieterin vergeben.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 26.01.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.