Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 03.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG
Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion Strategischer Einkauf Fahrweg,
zu Hdn. von
Stefanie Blind, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
00,
E-Mail:
einkauf.oberbau@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 20-021 Rippenplatten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Diese Ausschreibung dient der Auftragsvergabe für die Beschaffung von Rippen-platten für 3 Jahre und Optionen für 2-mal zu je einem Jahr.
Die SBB strebt deshalb neu pro Gruppe eine «Ein-Lieferanten-Strategie» an. Das fordert vom Zuschlagsempfänger das Beherrschen sämtlicher Herstellungsverfahren pro Gruppe Rippenplatten. Der Anbieter kann ein Angebot für eine oder für mehrere Gruppen einreichen. Die Gruppen setzen sich wie folgt zusammen:
Gruppe 1: Lose 1 bis 8 plus Lose 10 bis 17 Gruppe 2: Los 9 Gruppe 3: Los 18
Ein Gesamtangebot für alle drei Gruppen ist zugelassen. In einer Gruppe müssen sämtliche in der Liste enthaltenen Rippenplatten angeboten werden.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34946200 - Oberbaumaterial für Eisenbahnen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SCHWIHAG AG, Konstanzerstrasse 70-72,
8274
Tägerwilen,
Schweiz,
Telefon:
+41 71 666 88 07,
E-Mail:
jean.farine@schwihag.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 25'539'569.00 ohne MWSt. Bemerkung: Zuschlag für Los 1 + 2
- Name: Trelco AG, Gewerbestrasse 10,
5037
Muhen,
Schweiz,
Telefon:
+41 62 737 62 49,
E-Mail:
markus.straubinger@trelco.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'801'380.00 ohne MWSt. Bemerkung: Zuschlag für Los 3
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabestelle hat nach Publikation des ursprünglichen Zuschlages leider festgestellt, dass im Los 3 bei der Bewertung der Zuschlagskriterien ein Fehler unterlaufen ist. Deshalb wird der Zuschlag des Loses 3 widerrufen, die Bewertung neu vorgenommen und neu zugeschlagen.
Der Neuzuschlag gilt nur für Los 3. Da es systemtechnisch nicht möglich ist, nur ein Los neu zuzuschlagen, werden alle drei Lose widerrufen und zugeschlagen. Für die Lose 1 + 2 gilt die Beschwerdefrist der Publikation vom 19.01.2024. Für die Lose 1 + 2 gibt es keine Änderung.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 14.04.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1248817
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 02.02.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
|