Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1394891
05.02.2024|Projekt-ID 274035|Meldungsnummer 1394891|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 05.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeindeamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindeamt,  zu Hdn. von Daniela Kramer, Wilhelmstrasse 10,  8090  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 43 259 83 30,  E-Mail:  kontakt.gaz@ji.zh.ch,  URL https://www.zh.ch/de/direktion-der-justiz-und-des-innern/gemeindeamt.html

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Fachapplikation Einbürgerung: Weiterentwicklung (Release 2024.1) - Anpassung Dokumente auf neues Recht

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: FROX AG, Seestrasse 88,  8712  Stäfa,  Schweiz,  Telefon:  +41 55 254 12 54,  E-Mail:  office@frox.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 21'500.00 mit MWSt.8.1%

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.02.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen, von der individuellen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.