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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1394997
05.02.2024|Projekt-ID 265485|Meldungsnummer 1394997|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 05.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG,  zu Hdn. von Christoph Herren, Postfach,  8058  Zürich-Flughafen,  Schweiz,  Telefon:  043 816 38 74,  E-Mail:  christoph.herren@zurich-airport.com

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Fracht Rächtenwisen - Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Sanierung, Demontage und Entsorgung Schadstoffe, Gesamtabbruch der Gebäude F9, F10, S20 und des Schutzdaches F11.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45111100 - Abbrucharbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 112 - Rückbau,
113 - Sanierung Altlasten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: STRABAG AG, Unterrohrstrasse 5,  8952  Schlieren,  Schweiz,  Telefon:  0448742600,  E-Mail:  roger.reich@strabag.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'206'008.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Firma Strabag AG überzeugte mit der tiefsten Eingabesumme und der langjährigen Erfahrung bei der Realisierung von ähnlich anspruchsvollen Bauvorhaben.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 22.09.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1365173

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.02.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.