Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ARA Kaisten AG
Beschaffungsstelle/Organisator: ARA Kaisten AG,
zu Hdn. von
Hansueli Herzog, Hardmattstrasse 434,
5082
Kaisten,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 414 62 54,
E-Mail:
hansueli.herzog@herzog-treuhand.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ausbau ARA Kaisten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Planerleistungen inkl. Gesamtleitung und Oberbauleitung (SIA-Phasen 41 - 53)
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ingenieurbüro Gujer AG, Hofwisenstrasse 50a,
8153
Rümlang,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 512 43 00,
E-Mail:
info@gujerag.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'195'000.00 ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.02.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1. Gegen diesen Zuschlag kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Publikation im SIMAP beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Die angefochtene Publikation ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
|