Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 06.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Programm Knoten Bern, I-AEP-PBN-BNO,
zu Hdn. von
Markus Blatter, Bahnhofstrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
Telefon:
00,
E-Mail:
markus.blatter2@sbb.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Programm Knoten Bern,
AS25 Gümligen Süd Entflechtung
Baumeisterarbeiten Los 1.2
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Für die Realisierung der im STEP AS25 hinterlegten Angebotsverdichtungen wird in Gümligen Süd ein niveaufreies Entflechtungsbauwerk zur Einbindung der Einspurstrecke vom Emmental in Richtung Bern benötigt. Dieses ermöglicht einen Halbstundentakt auf der Stecke Bern – Langnau und einen Viertelstundentakt Richtung Münsingen sowie eine Bündelung des Fernverkehrs mit zusätzlichen Güterverkehrstrassen im Aaretal.
Die Vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Baumeisterarbeiten für das Hauptlos 1.2 Baumeister gemäss der mit der Ausschreibung abgegebene Unterlagen.
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
18.10.2023
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1369603
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenFrist für die Einreichung des AngebotesBisher: 23.01.2024 Neu: 05.04.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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