Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 08.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: zb Zentralbahn AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Infrastruktur, Projekte,
zu Hdn. von
Christof Imfeld, Bahnhofstrasse 23,
6362
Stansstad,
Schweiz,
Telefon:
+41586688757,
E-Mail:
christof.imfeld@zentralbahn.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 26.02.2024
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 05.04.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Abstellanlage Gorgen; Giswil: Baumeister“
Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (christof.imfeld@zentralbahn.ch) der ZENTRALBAHN AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 10.04.2024, Ort:
Stansstad, Bemerkungen:
Nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Abstellanlage Gorgen Giswil
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1151202-41101A
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 103 - Kostengrundlagen,
| | 111 - Regiearbeiten,
| | 112 - Prüfungen,
| | 113 - Baustelleneinrichtung,
| | 117 - Abbrüche und Demontagen,
| | 121 - Sichern, unterfangen, verstärken und verschieben,
| | 151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
| | 152 - Rohrvortrieb,
| | 161 - Wasserhaltung,
| | 164 - Verankerungen und Nagelwände,
| | 172 - Abdichtungen für Bauwerke unter Terrain und für Brücken,
| | 173 - Baugrundverbesserungen,
| | 181 - Garten- und Landschaftsbau,
| | 183 - Zäune und Arealeingänge,
| | 188 - Lärmschutzwände,
| | 211 - Baugruben und Erdbau,
| | 214 - Lawinen- und Steinschlagverbauungen,
| | 216 - Altlasten, belastete Standorte und Entsorgung,
| | 221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
| | 223 - Belagsarbeiten,
| | 225 - Gleisbau, Sicherungsanlagen und Weichenheizungen,
| | 237 - Kanalisationen und Entwässerungen,
| | 315 - Vorgefertigte Elemente aus Beton und künstlichen Steinen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Im Bahnhof Giswil werden zwei neue Abstellgleise, mit einer Nutzlänge von je 162 Meter erstellt. Zum Schutz gegen den Steinschlag aus dem Gorgenwald ist eine Schutzalerie zu erstellen.
Die Ausschreibung beinhaltet die Baumeisterarbeiten gemäss der mit der Ausschreibung abgegebenen Unterlagen. Voraussichtlicher Baubeginn: Oktober 2024 Voraussichtliches Bauende: April 2026
2.7 Ort der Ausführung- 6074 Giswil, OW, Schweiz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 02.09.2024, Ende: 30.06.2026
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 28.10.2024 und Ende 24.04.2026
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Werkvertrag
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Werkvertrag
3.4 Einzubeziehende Kosten- Keine
3.5 Bietergemeinschaft- Sind zugelassen
3.6 Subunternehmer- Sind zugelassen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 08.02.2024
bis
05.04.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Submissionsunterlagen sind durch den UN auf Vollständigkeit zu prüfen-
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Aufgrund der in den abgegebenen Submissionsunterlagen genannten Geschäftsbedingungen
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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