Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1395113
08.02.2024|Projekt-ID 274142|Meldungsnummer 1395113|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 08.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: zb Zentralbahn AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Infrastruktur, Projekte,  zu Hdn. von Christof Imfeld, Bahnhofstrasse 23,  6362  Stansstad,  Schweiz,  Telefon:  +41586688757,  E-Mail:  christof.imfeld@zentralbahn.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

26.02.2024

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 05.04.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Abstellanlage Gorgen; Giswil: Baumeister“

Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (christof.imfeld@zentralbahn.ch) der ZENTRALBAHN AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

10.04.2024, Ort:  Stansstad, Bemerkungen:  Nicht öffentlich

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Abstellanlage Gorgen Giswil

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

1151202-41101A

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 103 - Kostengrundlagen,
111 - Regiearbeiten,
112 - Prüfungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
117 - Abbrüche und Demontagen,
121 - Sichern, unterfangen, verstärken und verschieben,
151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
152 - Rohrvortrieb,
161 - Wasserhaltung,
164 - Verankerungen und Nagelwände,
172 - Abdichtungen für Bauwerke unter Terrain und für Brücken,
173 - Baugrundverbesserungen,
181 - Garten- und Landschaftsbau,
183 - Zäune und Arealeingänge,
188 - Lärmschutzwände,
211 - Baugruben und Erdbau,
214 - Lawinen- und Steinschlagverbauungen,
216 - Altlasten, belastete Standorte und Entsorgung,
221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
223 - Belagsarbeiten,
225 - Gleisbau, Sicherungsanlagen und Weichenheizungen,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen,
315 - Vorgefertigte Elemente aus Beton und künstlichen Steinen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Im Bahnhof Giswil werden zwei neue Abstellgleise, mit einer Nutzlänge von je 162 Meter erstellt. Zum Schutz gegen den Steinschlag aus dem Gorgenwald ist eine Schutzalerie zu erstellen.
Die Ausschreibung beinhaltet die Baumeisterarbeiten gemäss der mit der Ausschreibung abgegebenen Unterlagen.
Voraussichtlicher Baubeginn: Oktober 2024
Voraussichtliches Bauende: April 2026

2.7 Ort der Ausführung

6074 Giswil, OW, Schweiz

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 02.09.2024, Ende: 30.06.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 28.10.2024 und Ende 24.04.2026

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Werkvertrag

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Werkvertrag

3.4 Einzubeziehende Kosten

Keine

3.5 Bietergemeinschaft

Sind zugelassen

3.6 Subunternehmer

Sind zugelassen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 08.02.2024  bis  05.04.2024
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Submissionsunterlagen sind durch den UN auf Vollständigkeit zu prüfen-

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Aufgrund der in den abgegebenen Submissionsunterlagen genannten Geschäftsbedingungen

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.