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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1395183
08.02.2024|Projekt-ID 268560|Meldungsnummer 1395183|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 08.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Meilen
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Meilen,  zu Hdn. von Thomas Ford, Dorfstrasse 100,  8706  Meilen,  Schweiz,  Telefon:  044 925 92 08,  E-Mail:  informatik@meilen.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

«Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von IT-Hardware»
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um eine Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von IT-Hardware, mit den aktuell gängigen Betriebssysteme iOS / OS_X. Es ist geplant, die bestehende IT-Hardware für das kommende Schuljahr 2024/25 und die Folgejahre zu erneuern.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  30200000 - Computeranlagen und Zubehör

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Data Quest AG, Seidenstrasse 4,  8304  Wallisellen,  Schweiz,  Telefon:  058 225 52 52,  E-Mail:  tenders@dq-solutions.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'088'345.04 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 08.11.2023
Meldungsnummer 1375651

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.02.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.