Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt, Projektierung + Realisierung
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,
zu Hdn. von
Stefan Rüegsegger, Bundesgasse 33,
3011
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 321 73 14,
E-Mail:
beschaffungswesen@bern.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Publikation über die Absicht der freihändigen Vergabe Lichtsignalanlagen, Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 50232200 - Wartung von Straßenlichtsignalen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: VR AG, Rütistrasse 18,
8952
Schlieren,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 738 32 32,
E-Mail:
office@vrag.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 373'671.55 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Sachverhalt:
Die Vergabe Lichtsignalanlagen, Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 21 der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.
Entscheid: Der Auftrag Lichtsignalanlagen, Umsetzung hindernisfreier öffentlicher Raum wird nach Art. 21 Abs. 2 lit. c der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) der Firma VR AG, Schlieren freihändig zugeschlagen.
Begründung: Die Anpassungen werden an bestehenden Lichtsignalanlagen gemacht. Die Anlagenausrüstung (Steuerung, Signalgeber, Verkabelung und Software) wird von den jeweiligen LSA-Lieferanten unterhalten und ergänzt. Einerseits ist es aus Anlagetechnischen Gründen und insbesondere wegen Lieferantenabhängiger Software nicht möglich, auf einer bestehenden Anlage den Anbieter zu wechseln. Andererseits ist es aus Garantiegründen auch nicht möglich Dritte beizuziehen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.02.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
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