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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1395493
07.02.2024|Projekt-ID 274244|Meldungsnummer 1395493|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 07.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baden
Beschaffungsstelle/Organisator: Einkauf Medizintechnik,  zu Hdn. von Julian Lippens, im Ergel 1,  5404  Baden,  Schweiz,  Telefon:  056 486 23 61,  E-Mail:  jjulian.lippens@ksb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung orbitales 4K-3D- Kamerasystem

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38510000 - Mikroskope

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Olympus Schweiz AG, Richtiring 30,  8304  Wallisellen,  Schweiz,  Telefon:  044 947 66 62,  E-Mail:  endo.ch@olympus.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 318'642.15 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Dringliche Beschaffung. Freihändige Vergabe gemäss IVöB Art. 21. Absatz d)

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 06.02.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.