Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 07.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baden
Beschaffungsstelle/Organisator: Einkauf Medizintechnik,
zu Hdn. von
Julian Lippens, im Ergel 1,
5404
Baden,
Schweiz,
Telefon:
056 486 23 61,
E-Mail:
jjulian.lippens@ksb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung Operationstisch
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Operationstisch Grundtisch TruSystem 7000
Kabelgebundene Verbindung da Vinci Xi System
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33192230 - Operationstische |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Mediwar AG, Weyermühlestrasse 19,
5630
Muri,
Schweiz,
Telefon:
056 619 10 00,
E-Mail:
info@mediwar.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 314'650.85 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Freihändiges Verfahren gemäss IVöB Art. 21 Absatz C.
Verbindung Operationstisch mit bestehende da Vinci Xi System.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.02.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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