Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 07.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG,
zu Hdn. von
David Munz, Postfach,
8058
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 43 816 75 75,
E-Mail:
empfang@zurich-airport.com
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 298.5 Logistikleistungen ELP Hauptprojekt
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Das Projekt ELP verlangt den Einsatz eines zentral verantwortlichen, koordinierenden Baulogistikers (BauLOG). Leistungen werden phasenabhängig erbracht – von der Gewährleistung einer zuverlässigen Zutrittskontrolle, Einweisen der Fahrzeuge und situative Unterstützung des Logistikprozesses bis hin zu einer vollumfänglichen Erbringung baulogistischer Leistungen.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71700000 - Kontroll- und Überwachungsleistungen |
Baukostenplannummer (BKP): | 298 - Spezialisten 2 |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 290 - Eigene Kapitel der Anwender |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Welti-Furrer AG, Biologiestrasse 13,
8157
Dielsdorf,
Schweiz,
Telefon:
044 444 11 11,
E-Mail:
zuerich@welti-furrer.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'177'590.25 ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 22.09.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1365261
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.02.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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