Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 15.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr, PP-F-EK-EET-SOU Vermerk: "Polster für Sitz-, Rücken-, Kopf- und Stehhilfen, Auflagen für Armlehnen RABe511" und "NICHT ÖFFNEN",
zu Hdn. von
Krisanu Kunz, Wylerstrasse 123/125,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 213 56 66,
E-Mail:
krisanu.kunz2@sbb.ch,
URL
www.sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 15.04.2024
- Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung können bis zu vorgenanntem Datum online auf www.simap.ch im Forum unter dem Register „Anbieter“ schriftlich eingepflegt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ findet sich eine Online-Anleitung, wie im Forum Fragen gestellt werden können. Die Antworten (Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen), die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern voraussichtlich bis zum 22.04.2024 im Forum zur Verfügung gestellt und können dort im „Holprinzip“ eingesehen werden.
Bei der Formulierung einer Frage ist zu beachten, dass alle registrierten Bewerber für diese Ausschreibung die gestellten Fragen und Antworten anonymisiert einsehen können.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 14.05.2024 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
a) Bei Abgabe am Empfang der SBB AG (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens bis am oben erwähnten Abgabetermin und Uhrzeit, noch während den Öffnungszeiten des Empfangs, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg an die Adresse des Auftraggebers unter Ziffer 1.2: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Der Anbieter ist verpflichtet, die Tracking-Nummer bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die Adresse Ziffer 1.1 zu senden. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Der Anbieter ist dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die Adresse Ziffer 1.1 zu senden. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.
ANFORDERUNGEN AN DIE FORM DER ANGEBOTE (VGL. ART. 34 BöB) - Das Dokument "Angebotsunterlage" (Teil der Ausschreibungsunterlagen) ist physisch und händisch unterschrieben einzureichen. - Die übrigen Dokumente sowie die Angebotsunterlage sind elektronisch auf 2 USB-Sticks (mit Firmennamen und SIMAP ID beschriftet) und mit identischem Inhalt einzureichen.
Die geforderten Dateiformate sind in der "Angebotsunterlage" (Teil der Ausschreibungsunterlagen) ersichtlich.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 17.05.2024, Ort:
Siehe Ziffer 1.2, Bemerkungen:
Nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Werkvertrag
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Polster für Sitz-, Rücken-, Kopf- und Stehhilfen, Auflagen für Armlehnen RABe511
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Ziel der Beschaffung ist die Auftragsvergabe für die Entwicklung, Herstellung und Lieferung der Polster-Kerne für Sitz- und Rückenpolster, Kopfpolster, Stehhilfen und Auflagen der Armlehnen sowie der dazugehörigen Überzugsmaterialien der RABe511er-Flotte. Dies betrifft die 1 und 2. Klassen der 4-teiligen und 6-teiligen Fahrzeuge. Die Polster werden als Polster-Kerne und Überzugsmaterial beschafft. Das Beziehen der Polsterkerne wird durch die SBB ausgeführt. Das Überzugsmaterial wird als Rollen- oder Metermaterial vom Lieferanten bezogen.
2.7 Ort der Lieferung- SBB Werke sowie Service-Standorte in der ganzen Schweiz.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.10.2024, Ende: 31.12.2035
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Die SBB AG ist berechtigt (aber nicht verpflichtet), folgende Leistungen durch entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber der Firma nachzubestellen:
Optionen gemäss Preisblatt der Angebotsunterlagen. Die Optionen können gestaffelt eingelöst werden. Die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages, einschliesslich der vereinbarten Kostengrundlagen, aller weiteren Ergänzungen und Änderungen gelten auch für die nachbestellten Leistungen; der Umfang der Leistungen, die Termine und die anderen Vertragspunkte werden im Falle der Optionseinlösung durch die SBB AG in einem Nachtrag zum vorliegenden Vertrag schriftlich festgehalten.
2.10 Zuschlagskriterien- WIRTSCHAFTLICHKEIT
Gewichtung 60%
QUALITÄT
Gewichtung 40% Erläuterungen:
Weitere Details sind in den Ausschreibungsunterlagen Teil 2 aufgeführt (Zuschlagskriterien inklusive Sub-Zuschlagskriterien)
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ziffer 3.7 der Ausschreibungspublikation
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Für das Angebot (Bid Bond): Keine.
Für den Vertragsabschluss: Abstrakte und unwiderrufliche sowie auf erstes Verlangen der SBB zahlbare Anzahlungs- und Gewährleistungsgarantie einer erstklassigen Garantin (Mindestrating von A der Agentur „Standard & Poors“ und A2 bei „Moody’s“). Zahlungsverpflichtungen der Garantin nach SBB–Musterformular. Der Anbieter hat in seiner Offerte die vorgesehene Garantin mit genauen Angaben (Firmenname, Sitz bzw. Geschäftsstelle) zu nennen.
Die Kosten für erforderliche finanzielle Sicherheitsleistungen sind im Angebot als separate Position zu offerieren.
Weitere Rahmenbedingungen gemäss Ausschreibungsunterlagen.
3.3 Zahlungsbedingungen- Weitere Bedingungen gemäss Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen (kommerzielle Unterlagen).
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung gilt alle Leistungen gemäss Ausschreibungspublikation und Ausschreibungsunterlagen ab, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.
Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere Dokumentationskosten, Spesen, alle Aufwendungen zum Nachweis der vertraglich festgelegten bzw. zu erwartenden Qualität der Lieferungen, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Abladekosten, sowie sämtliche öffentliche Abgaben (Zoll, MWST, usw.)
Nicht erwähnte für die vertragliche Erfüllung notwendige übliche Kosten sind ebenfalls in der Vergütung enthalten.
Die MWST ist separat auszuweisen.
Weitere Details gemäss Vertragsentwurf der SBB (Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen), sowie Ziffer 4.6 der vorliegenden Publikation betreffend "ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG"
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Es gelten in jedem Fall folgende Bedingungen:
- Der Anbieter kann mehrere Subunternehmer vorschlagen. - Subsubunternehmer sind nicht zugelassen. - Werden einzelne Leistungen von Subunternehmern erbracht, wird die Eignung des Anbieters für diese Leistungen aufgrund der Eignung des jeweiligen Subunternehmers geprüft. - Die Eignungsnachweise des Anbieters und der Subunternehmer müssen mit dem Angebot des Generalunternehmers eingereicht werden. - Der Anbieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe soweit möglich verbindliche Subunternehmerangebote erhalten haben. Aus diesen muss sich in jedem Fall ergeben, dass der Generalunternehmer spätestens zum Zeitpunkt der Offerteingabe seines Angebotes über die Mittel und Infrastruktur des Subunternehmers verfügt und der Subunternehmer geeignet ist. - Der fehlende Nachweis darüber, dass der Generalunternehmer über die Mittel und Infrastruktur der Subunternehmer verfügt (um damit die eigene Eignung substituieren zu können) bzw. dass der Subunternehmer geeignet ist, führt zum Ausschluss des Angebots des Generalunternehmers. - Die SBB behält sich das Recht vor, vom Anbieter vorgeschlagene Unternehmer auszuschliessen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
1 TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG 1.1 Fachkompetenz Änderung Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung und Ausführung in Projekten des öffentlichen Verkehrs sowie in der Schienenfahrzeugindustrie, in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.
1.2 Problemanalyse Zweckmässiges Vorgehen bei Problemanalyse und Fehlerbehebung, Gewährleistung der Termineinhaltung (projektbezogen).
2 ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT 2.1 Qualitätsmanagement Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.
2.2 Informationssicherheits-Management Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Sicherstellung einer angemessenen Behandlung von Cyberrisiken im Management, beim Betrieb und der Produktion.
2.3 Fertigungskapazität Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.
2.4 Personelle Ressourcen Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.
2.5 Organisation Organisationsstruktur des Unternehmens.
3 GENÜGENDE FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT 3.1 Bonität / Handelsregisterauszug 3.2 Bonität / Insolvenzverfahren 3.3 Bonität / Gesamtumsatz der Unternehmung 3.4 Bonität / Erfolgsrechnung 3.5 Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank 3.6 Versicherung / Betriebshaftplicht
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1 2 Referenzen der letzten 10 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Termineinhaltung etc.) vergleichbar sind. Die Projekte müssen in der Schweiz, EFTA Staaten, Vereinigtes Königreich oder EU- Länder im Bereich des Öffentlichen Verkehrs oder in der Schienenfahrzeugindustrie erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2 Vorgehenskonzept inkl. Zeitplan für die Dokumentation und Bestätigung der Termineinhaltung (Einhaltung der Fertigungszeit, Nachweis ohne Betriebsferien).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1 Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO TS 22163 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2 Nachweis eines unternehmensbezogenen Informationssicherheitsmanagements (Zertifikat ISO/IEC 27001) oder gleichwertig.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3 Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4 Beschreibung der Personalkapazität (Administration und Produktion), technische Ressourcen und Ausstattung im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.5 - Unternehmensstruktur - Aktuelles Organigramm - Aufbau und Organisation des Anbieters - Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1 Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2 Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3 Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4 Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle des anbietenden Unternehmens (nicht Mutterhaus).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5 Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gemäss Publikation Ziffer 3.2 sowie gemäss Vertragsentwurf gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite gewährt werden.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 14.05.2024
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: keine.
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 15.03.2024
bis
14.05.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: BEZUG DER UNTERLAGEN: Die Anbieter müssen sich zwingend in www.simap.ch registrieren, um die Unterlagen, bis an der unter Ziffer 3.12 genannten Frist, runterzuladen.
SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN: Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache verfügbar.
FORM UND MASSGEBLICHE VERSION: Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer Form im SIMAP-Online (www.simap.ch) zur Verfügung gestellt.
ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION: Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: Ziffer 2.2 "Projekttitel der Beschaffung" und „NICHT ÖFFNEN“ in einfacher Ausfertigung (Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).
PRÄSENTATION DES ANGEBOTES: Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer Präsentation einzuladen.
MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN: Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. Dieser aufgerechnet.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- AGB SBB für die Beschaffung von Rollmaterialkomponenten (AGB-RKomp)
MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN: Gemäss Art. 11 Abs. 2 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.
4.3 Begehungen- Eine Begehung findet am 09.04.2024 statt. Eine Teilnahme ist aufgrund der Komplexität des Beschaffungsvorhabens dringend empfohlen. Die Veranstaltung wird in deutscher Sprache durchgeführt. Die Anmeldung zur Begehung hat bis zum 02.04.2024 an die Kontaktperson gemäss Ziffer 1.1 zu erfolgen. Die Begehung wird mit Beschränkung auf 2 Teilnehmer je Anbieter durchgeführt. Die Teilnehmer werden gebeten, ihre persönliche Schutzmaske sowie ihre Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsbrille, Sicherheitsschuhe) mitzunehmen.
Nach Ablauf der Anmeldefrist wird den angemeldeten Teilnehmern der genaue Zeitpunkt der Begehung per E-Mail mitgeteilt. Die SBB behält sich in jedem Fall das Recht vor, die Begehung in virtueller Form durchzuführen und in Form eines Videos zur Verfügung zu stellen. Es werden keine Fragen an der Begehung beantwortet. Frist und Form zur Einreichung von Fragen siehe Ziffern 1.3 und 1.4
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Keine
4.6 Sonstige Angaben- VORANKÜNDIGUNG
Gemäss Vorankündigung SIMAP ID 273310 wurde kein Bedarf an französischsprachigen Ausschreibungsunterlagen der SBB AG gemeldet. Die Vergabestelle stellt basierend darauf die Ausschreibungsunterlagen in Deutsch zur Verfügung.
ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG: Angebote werden in CHF, EUR und USD zugelassen. Angebote in anderer Fremdwährung (zum Beispiel GBP usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SBB. Für die Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im Zeitpunkt der Offerteingabe (Stichtag gemäss Ziffer 1.4 der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am entsprechenden Stichtag.
ANMELDUNG OFFERTABGABE: Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe und deren Amtssprache bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.
VORBEHALTE: Bereinigungen bleiben vorbehalten und werden in der Verfahrenssprache gemäss Ziffer 3.10 durchgeführt. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt. Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.
ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF: Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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