Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1395991
27.02.2024|Projekt-ID 274414|Meldungsnummer 1395991|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale Est,  zu Hdn. von Settore Supporto, Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N13 Belagssanierung Landquart - Maienfeld, Projektverfasser Trasseee + Kunstbauten

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: IG Bänziger / Tuffli, c/o
Name: Bänziger Partner AG, Ringstrasse 34,  7000  Chur,  Schweiz,  Telefon:  +41 71 763 60 80,  E-Mail:  m.wuest@bp-ing.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 343'466.13 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: IG Bänziger / Tuffli (Bänziger Partner AG, Chur + Tuffli & Partner AG, 7000 Chur)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB
Die bei der ursprünglichen Beschaffung nicht vorgesehene Leistung kann auf Grund den vielen, vom bestehenden Auftragnehmer schon bearbeiteten Fachthemen im Projektabschnitt und den zahlreichen analysierten Abhängigkeiten, nur vom ursprünglich beschafften Anbieter erarbeitet werden. Nur er hat die Grundlagen, Randbedingungen, Abläufe und notwendigen Kenntnisse der konkreten Verhältnisse.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.02.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.