Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Programm Knoten Bern, I-AEP-PJM-RME-T2,
zu Hdn. von
Adrian Moser, Bahnhofstrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
Telefon:
00,
E-Mail:
adrian.moser3@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bahnhof Ostermundigen (BOST)
Entflechtung Wankdorf Süd - Ostermundigen
Intervallkoordination / Eingaben RailSys
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die zu erbringenden Leistungen für die Intervallkoordination / Eingabe RailSys erfolgen im Zeitraum 2024 (ab Vertragsabschluss) bis März 2030 (ca. Ende Phase 5.1 gemäss Beilage D03) und werden für die Projekte BOST (BZU23 / öVK) und AS25 Wankdorf Süd – Ostermundigen erbracht. Beide Projekte werden integriert resp. parallel zueinander ausgeführt. Der Baustart vom Projekt BOST ist am 01.01.2025 und der Baustart vom Projekt AS25 Wankdorf Süd – Ostermundigen am 01.01.2026. Die Schnittstelle zwischen den beiden erwähnten Projekten bildet die Brücke Bolligenstrasse (BRBO), welche seit dem 01.03.2023 neu erstellt wird
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Sersa Group AG (Schweiz), Badenerstrasse 694,
8048
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 000 00 00,
E-Mail:
x@x.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 532'565.46 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «ZK2: Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 19.10.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1371035
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.03.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
|