Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Sicherheitsdirektion des Kantons Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonspolizei Bern, Waisenhausplatz 32, Postfach,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
0316388111,
E-Mail:
ausschreibungen@police.be.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- eAlarm
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Kantonspolizei Bern hat im Jahr 2010 eAlarm Backend eingeführt. Im Jahr 2013 wurde die
App eAlarm bei der Swisscom beschafft und seither durch diese betrieben. Sie ist auch ein integrierter Bestandteil des Avanti ELS und wird auch bei anderen BORS eingesetzt. Eine Ablösung der App ist mittel- bis langfristig nicht geplant.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6,
3050
Bern,
Schweiz,
Telefon:
0800 800 800,
E-Mail:
media@swisscom.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'772'176.00 mit MWSt.8.1% Bemerkung: Beim angegebenen Preis handelt es sich die Kosten für die Jahre 2024 bis 2027.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 2 IVöB kann ein Auftrag unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig vom Schwellenwert ohne Ausschreibung freihändig vergeben werden. Die App dient zur internen Alarmierung und Mobilisierung der Mitarbeitenden. Sie ist seit 2013 bei der Kantonspolizei in Betrieb und wurde für sie entwickelt. Aufgrund technischer Besonderheiten des Auftrages kommt daher nur die Zuschlagsempfängerin in Frage. Ein Anbieterwechsel würde zudem zu erheblichen Mehrkosten führen. Somit gelangen die Ausnahmegründe gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c und e IVöB 2019 zur Anwendung.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.02.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation auf Simap mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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