Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Wilderswil
Beschaffungsstelle/Organisator: HMS Architekten AG, Seestrasse 20,
3700
Spiez,
Schweiz,
Telefon:
033 655 65 65,
E-Mail:
info@hms-architekten.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Elektroinstallationen - Sanierung Schulhaus Wilderswil
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
kompletter Ersatz der Elektroinstallationen vom Schulhaus 1907 exkl. Schulräume Untergeschoss
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45311200 - Elektroinstallationsarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 230 - Uebergangsposition |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ISP Electro Solutions AG, Fabrikstrasse 6a,
3427
Utzenstorf,
Schweiz,
Telefon:
032 666 42 10,
E-Mail:
michael.kurt@ispag.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 474'771.30 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die für den Zuschlag massgebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebots (Art. 51 Abs. 3 Bst. c IVöB 2019) sind folgende:
Das berücksichtigte Angebot erhielt 5 von maximal total 5 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren verbliebenen Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.
Das berücksichtigte Angebot ist preislich das günstigte und erfüllt die Anforderungen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 17.11.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1378021
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.02.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Be-schwerde bei dem Regierungsstatthalteramt Interlaken, Schloss 1, 3800 Interlaken angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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