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14.02.2024|Projekt-ID 274529|Meldungsnummer 1396555|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 14.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen (SBB)
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Informatik,  zu Hdn. von Dominik Eggimann, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  000,  E-Mail:  it.sdl@sbb.ch

1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

22.02.2024
Bemerkungen: Fragen im Zusammenhang mit den vorliegenden Präqualifikationsunterlagen können bis am 22.02.2024 unter Verwendung des Anhangs «Fragen PQU» an die E-Mail it.sdl@sbb.ch mit dem Betreff «Automatisches Ticketing: Fragen zu PQU» gestellt werden. Das Formular ist als Word-Dokument zu übermitteln. Die Antworten werden zeitnah ausschliesslich auf Simap publiziert.

1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge

Datum: 11.03.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die Eingabe des Antrags auf Teilnahme muss spätestens am 11.03.2024 (Datum des Poststempels) per Einschreiben an obenstehende Adresse erfolgen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

13.03.2024

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Automatisches Ticketing

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das Automatische Ticketing (AT) ermöglicht Kunden mit dem öV zu reisen, ohne vorher ein Billett zu kaufen. Stattdessen werden anhand der erfassten Reisen die Preise nachträglich berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die SBB hat 2019 das Automatische Ticketing in der SBB Mobile App unter dem Namen «EasyRide» eingeführt. Seither handelt es sich um den Kanal mit dem grössten Absatzwachstum.
Die SBB hat sich zum Ziel gesetzt, EasyRide weiterhin zu fördern und erwartet hohe Wachstumszahlen. Im Jahr 2022 hat sich die Anzahl Fahrten gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Zum heutigen Zeitpunkt werden ca. 80'000 Fahrten pro Tag und ca. 380'000 Kunden pro Monat über diesen Kanal abgewickelt. Die SBB geht davon aus, dass sich der Absatz bis 2030 mindestens noch einmal verdoppeln wird.

Der vollständige Beschaffungsgegenstand kann aus den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Die Leistungen bzw. Lieferungen sind zwingend bei der SBB in Bern zu erbringen.

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag wird über eine Vertragsdauer von fünf (5) Jahren abgeschlossen, mit der Option, diesen zehn (10) Mal um je ein (1) Jahr zu verlängern.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Alle Kriterien zusammen  Gewichtung 100% 
Erläuterungen:  Die Zuschlagskriterien einschliesslich Gewichtung werden mit den Angebotsunterlagen bekannt gegeben.

Zuschlagserteilung:
Die SBB erteilt einen festen Zuschlag an den Bestplatzierten (Zuschlagsempfänger).
Die SBB schliesst mit dieser Firma den Vertrag ab.
Die weiteren Firmen erhalten eine Option auf Leistungserbringung. Sollte die SBB sich entscheiden, den Vertrag mit dem Zuschlagsempfänger aufzulösen, wird die SBB in der Reihenfolge der Platzierung innerhalb der ersten 24 Monate nach Zuschlag einen Vertrag abschliessen. Erklärt eine dieser weiteren Firmen gegenüber der SBB ausdrücklich den Verzicht auf die Option zur Leistungserbringung, so ist diese Firma nicht mehr an ihr Angebot und entsprechende Vorhalteleistungen gebunden.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: Die Leistungserbringung beginnt voraussichtlich im Herbst 2024 bzw. nach Unterzeichnung des Vertrags.

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Sofern sich der Antragsteller für die Angebotsphase qualifiziert, gilt Folgendes:
Der Anbieter wird die Möglichkeit haben, der SBB im Rahmen der Fragerunde Subunternehmen vorzulegen, deren Beizug er beabsichtigt. Zu diesem Zweck wird er das Dokument «Fragen_AGU+Vertrag» ausfüllen und es der SBB gemäss den Vorgaben zur Fragerunde zustellen. Mit der Beantwortung der Fragen wird die SBB dem jeweiligen Anbieter allfällige Einwendungen gegen ein Subunternehmen mitteilen. In diesem Fall wird der Anbieter die Leistung ohne diesen Subunternehmer erbringen oder den Subunternehmer ersetzen.
Mit der Einreichung des Angebots wird der Anbieter seine Subunternehmer im Anhang «Vertragsanpassungen» deklarieren müssen. Beantragt der Anbieter den Einsatz von Subunternehmern, wird er überdies je Subunternehmer darlegen müssen, für welche Leistungselemente dieser zum Einsatz kommen soll.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK 1.1: Datenstandort
EK 1.2: Fähigkeit zur Übernahme des Gesamtauftrags
EK 1.3: Sprache
EK 1.4: Information Security Management System (ISMS)
EK 2.1: Marktpräsenz
EK 2.2: Referenzen
EK 2.3: Entwicklung der Standard-Software

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen

Kosten: Keine

3.11 Vorgesehener Termin für die Bestimmung der ausgewählten Teilnehmer

04.04.2024

3.12 Vorgesehene Frist für die Einreichung des Angebotes

10.06.2024

3.13 Sprachen

Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.14 Gültigkeit des Angebotes

27 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.15 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation

unter www.simap.ch
Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch, Französisch

3.16 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.6 Sonstige Angaben

Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.