Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonspolizei St.Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonspolizei St.Gallen,
zu Hdn. von
Claudio Eugster, Klosterhof 12,
9001
St.Gallen,
Schweiz,
Telefon:
0582293389,
E-Mail:
claudio.eugster@kapo.sg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- POLYCOM WEP2030 Zubehör für Funkgeräte
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
POLYCOM Handmonophon für TPH900
-
Los-Nr
3
- Kurze Beschreibung: POLYCOM Handmonophon für TPH900
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 32551300 - Fernsprechkopfhörergarnituren, | | 32344210 - Funkausrüstung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: K&J Schmittschneider AG, Wiesholzerstrasse 452,
8262
Ramsen,
Schweiz,
Telefon:
+41526336050,
E-Mail:
rf@kj-schmittschneider.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'006'345.70 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Art. 41 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (sGS 841.51; abgekürzt IVöB ) erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Das Angebot wurden entsprechend den in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Kriterien beurteilt (Art. 29 IVöB). Die Beurteilung erfolgte nach einem Feldtest.
Wobei der Zuschlagsempfänger alle Zuschlagskriterien wie des Technischen Lösungskonzepts, dem Projektvorgehen, dem Konzept «Reparatur- und Ersatzteilservice» und den Referenzen gut erfüllte.
Die Kantonspolizei wurde mit Beschluss der Regierung vom 6. Februar 2024 ermächtigt, die Vergabe zu vollziehen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 02.06.2023
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons St.Gallen (Publikationsplattform: https://publikationen.sg.ch)
Meldungsnummer
1333757
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.02.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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