Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,
4410
Liestal,
Schweiz,
Telefon:
+41 61 552 51 11,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gymnasium Oberwil - Provisorischer Schulraum
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: FAGSI AG, Industriestrasse 8,
4806
Wikon,
Schweiz,
Telefon:
062 746 86 00,
E-Mail:
info@fagsi.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'026'950.00 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Für den Standort Binningen wurden Schulraummodule über eine öffentliche Beschaffung beschafft. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Standort Binningen können die Schulraummodule als Provisorium am Standort Oberwil weiterverwendet werden. Der Abbau sowie die Remontage sind durch den Lieferanten der Schulraummodule vorzunehmen, so dass die Leistungen wirtschaftlich und effizient umgesetzt werden kann. Nutzen des betrieblichen know how und Systemkompatibilität mit bereits erbrachten Leistungen am Schulstandort Binningen mit Lieferung und Aufbau.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.03.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen, ab Datum seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflich-tig.
|