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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1396821
06.03.2024|Projekt-ID 274641|Meldungsnummer 1396821|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 06.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion
Kanton Basel-Landschaft
Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz,  Telefon:  +41 61 552 51 11,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Gymnasium Oberwil - Provisorischer Schulraum

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: FAGSI AG, Industriestrasse 8,  4806  Wikon,  Schweiz,  Telefon:  062 746 86 00,  E-Mail:  info@fagsi.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'026'950.00 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Für den Standort Binningen wurden Schulraummodule über eine öffentliche Beschaffung beschafft. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Standort Binningen können die Schulraummodule als Provisorium am Standort Oberwil weiterverwendet werden. Der Abbau sowie die Remontage sind durch den Lieferanten der Schulraummodule vorzunehmen, so dass die Leistungen wirtschaftlich und effizient umgesetzt werden kann. Nutzen des betrieblichen know how und Systemkompatibilität mit bereits erbrachten Leistungen am Schulstandort Binningen mit Lieferung und Aufbau.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.03.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen, ab Datum seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflich-tig.