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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1396835
13.02.2024|Projekt-ID 274583|Meldungsnummer 1396835|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 13.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich
Informatikdienste,  zu Hdn. von Christian Hagen, Binzmühlestr. 130,  8092  8092 Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41446323393,  E-Mail:  gatt-wto@id.ethz.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

ETH Zürich
Informatikdienste, Binzmühlestr. 130,  8092  8092 Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41446323393,  E-Mail:  gatt-wto@id.ethz.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

23.02.2024

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 01.03.2024 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Auf Grund der Einfachheit der Angebotserstellung und der fehlenden Zeit wurde die Angebotsfrist reduziert. Die Angebote sollen fristgerecht gem. Pflichtenheft per E-Mail an die oben genannte Email-Adresse gesendet werden.

1.5 Datum der Offertöffnung:

05.03.2024, Ort:  Zürich

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung von Red Hat Academic Lizenzen und Wartung im Rahmen einer Red Hat Linux Academic Site Subscriptions

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Software Subskription gemäss Pflichtenheft

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Zürich

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.04.2024, Ende: 31.03.2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 100% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.04.2024 und Ende 31.03.2027

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage Netto

3.5 Bietergemeinschaft

Nein

3.6 Subunternehmer

Nein

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch, Französisch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

bis: 30.04.2024

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 13.02.2024
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

AGB Für Informatikdienstleistungen des Bundes

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.